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Geschäftsbedingungen
- Beförderungsbedingungen der AS Tallink Grupp für Pauschalreisen»
- Beförderungsbedingungen der AS Tallink Grupp (Bezahlungs-, Umtausch- und Stornobedingungen)»
- Vorübergehender Treibstoffzuschlag »
- Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt.
(Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung):
Diese erreichen Sie über den folgenden Link:ec.europa.eu/consumers/odr/
Impressum
Stand 01. Juni 2024
REISEBEDINGUNGEN DER AS TALLINK GRUPP FÜR EINZELREISENDE
Diese Allgemeinen Reisebedingungen der AS Tallink Grupp (nachstehend Reisebedingungen genannt) gelten für die Reisen von AS Tallink Grupp und ihren Tochterunternehmen (nachstehend Tallink genannt). Diese Reisebedingungen gelten ab dem 1. Juni 2024 und sind nur auf einzelne Passagiere anwendbar. Geschäftsbedingungen, die von den hier angeführten Reisebedingungen abweichen, finden auf Tallink-Pauschalreisen Anwendung und sind gemeinsam mit dem Pauschalreiseangebot zu veröffentlichen.
Teil I – ALLGEMEIN
1. DEFINITIONEN
„Überfahrt“ - ist eine einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt, die keine Kreuzfahrt ist.
„Kreuzfahrt“ - Hin- und Rückfahrt mit dem gleichen Schiff, bei der das Ticket für die Hin- und Rückfahrt im Hafen der ersten Abfahrt registriert werden muss, diese Fahrt beinhaltet eine Übernachtung, die einen inhärenten Teil des Passagiertransports darstellt.
„Tagesfahrt“ - Fahrt, bei der die Rückfahrt am selben Tag stattfindet, an dem das Ticket für die Hin- und Rückfahrt im Hafen der ersten Abfahrt registriert wird.
„Autosparpaket“ - Fahrt mit einem einfachen Ticket für mindestens einen Fahrgast und Fahrzeug (außer Fahrräder und Busse).
„Buchung“ - ist der vom Fahrgast erteilte Auftrag, die Fahrgastbeförderungsleistung sowie Leistungen an Bord und andere Leistungen (z. B. von Drittanbietern) zu nutzen.
„Ticket“ - eine vom Beförderer ausgestellte elektronische oder auf Papier ausgewiesene Bescheinigung über den Abschluss des Vertrags über die Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg sowie die Bezahlung eines Fahrpreises.
„Personentbeförderungsleistung“ - eine Reihe von Leistungen, welche die Beförderung von Passagieren (in einer Kabine, auf einem Kabinenplatz oder Platz am Deck) und einem mitgeführten Fahrzeug umfassen.
„Leistungen an Bord“ - sind die an Bord erbrachten Leistungen, welche nicht zu den Personenbeförderungsleistungen gehören. Leistungen an Bord umfassen den Kabinen-Service, Verpflegung, Sauna, Wellness-Angebote und andere an Bord erbrachte Leistungen.
„Bordkarte“ - ein Dokument, das nach dem Kauf eines Tickets auf Papier gedruckt oder elektronisch ausgestellt wird und den Passagier dazu berechtigt, das Schiff zu betreten. Bordkarten können nicht auf andere Personen übertragen werden.
„Familienmitglied“ - ein Vater, eine Mutter oder ein anderer gesetzlicher Vertreter, der/die mindestens 18 Jahre alt ist und gemeinsam mit dem Kind reist, oder eine Tante, ein Onkel, ein Bruder, ein Großvater oder eine Großmutter, der/die mindestens 25 Jahre alt ist und gemeinsam mit dem Kind reist..
„Aufsichtsperson“ - der gesetzliche Vertreter eines bis zu 17-Jährigen auf einer Reise. Eine Aufsichtsperson muss mindestens 25 Jahre alt sein und die Anweisungen, die Aufsichtspersonen von AS Tallink Grupp erhalten, aufmerksam gelesen haben. Eine Aufsichtsperson muss ein entsprechendes Dokument unterschreiben, womit sie bestätigt, dass sie für die von ihr repräsentierte Person verantwortlich ist und für etwaige Schäden, die von der repräsentierten Person verursacht werden, aufkommt.
„Reiseerlaubnis“ - ein Dokument, das von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wird und einen 15- bis 17-jährigen Jugendlichen dazu berechtigt, alleine zu reisen.
„Reisevollmacht“ - ein Dokument, das von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wird und eine dritte Person (ein anderes Familienmitglied oder eine Aufsichtsperson) dazu berechtigt, für die gesamte Dauer einer Reise als gesetzlicher Vertreter des Kindes zu fungieren. Dieser gesetzliche Vertreter übernimmt für die Dauer der gesamten Reise die Fürsorge und Verantwortung für das Kind.
„Aufsichtsformular“ - ein Dokument, das eine Aufsichtsperson eines 0- 17-jährigen Mitreisenden ausfüllt und unterzeichnet, womit sich die Aufsichtsperson dazu verpflichtet, die Verantwortung für das Kind für die gesamte Dauer der Reise zu übernehmen..
„Servicegebühr“ - ist der Preis für zusätzliche Dienstleistungen gemäß der Preisliste von Tallink (z.B.: Porto).Die Servicegebühren sind auf der Homepage des jeweiligen Landes veröffentlicht.
„Stornierungsgebühr“ - bezeichnet eine Gebühr, die Tallink einem Passagier für das Ändern oder Stornieren eines Tickets berechnet.
Teil II - BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
1. BUCHUNGEN UND TICKETS
(1) Beim Buchen einer Reise müssen Vornamen, Nachname, Geburtsdatum (Datum, Monat, Jahr), Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontakttelefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
(2) Bei der Buchung eines Fahrzeugs (Fahrrad, Segway, Moped, Motorrad, Auto, Bus) müssen die Zulassungsnummer und die genaue Höhe und Länge des Fahrzeuges angegeben werden. Außerdem müssen die Länge und Höhe von Zubehör, das auf dem Fahrzeug montiert wird (Skibox, Gepäcksträger, Anhänger etc.), sowie die Länge und Höhe von Zubehör, das auf dem Dach oder Heck montiert wird (Fahrrad, Gepäcksträger etc.), angegeben werden. Wenn nötig muss der Kunde während der Buchung das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs angeben.
2. CHECK-IN
(1) Passagiere müssen vor Schiffabfahrt an einem Check-in-Schalter im Hafen, an einem Selbst-Check-in-Automaten, online oder mittels Smartphone-App einchecken.
(2) Nach dem Check-in erhalten die Passagiere eine Bordkarte. Die Bordkarte enthält Informationen über den Namen des Passagiers, die Abfahrtszeit, den Schiffsnamen und das Reiseziel. Eine Bordkarte ist nur für die auf der Bordkarte angegebene Person und die angegebene Reisezeit gültig.
(3) Die Bordkarte muss für die Dauer der gesamten Reise aufbewahrt werden. Ein Besatzungsmitglied hat jederzeit das Recht, einen Passagier zu kontrollieren. Jeder Passagier ist dazu verpflichtet, bei Betreten des Schiffs und während der gesamten Reise auf Aufforderung seine Bordkarte vorzuzeigen. Wenn nötig, sollte jeder Passagier auf Aufforderung eines Besatzungsmitglieds seine Identität nachweisen können.
(4) Check-in eines Passagiers ohne Fahrzeug:
- 1) beginnt 1,5 Stunden vor Schiffsabfahrt am Check-in-Schalter des Hafens. Der Online-Check-in, die Registrierung über Check-in- Automaten oder über die Smartphone-App beginnen 24 Stunden vor Schiffsabfahrt. Für den Check-in werden ein Ticket und ein Reisedokument benötigt.
- 2) 30 Minuten vor Schiffsabfahrt schließt der Check-in. 20 Minuten vor Schiffsabfahrt kann das Schiff nicht mehr betreten werden.
(5) Check-in eines Passagiers mit Fahrzeug:
- 1) beginnt 1,5 Stunden vor Schiffsabfahrt am Fahrzeug-Check-in-Schalter des Hafens. Der Online-Check-in und der Check-in über die Smartphone-App beginnen 24 Stunden vor Schiffsabfahrt. Für den Check-in werden ein Ticket, ein Reisedokument und der Zulassungsschein des Fahrzeugs benötigt.
- 2) Der Check-in schließt 30 Minuten vor Schiffsabfahrt.
- 3) Nach dem Check-in müssen sich Passagiere mit ihrem Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor Schiffsabfahrt im Fahrzeug-Wartebereich des Hafens befinden.
(6) Passagiere, die später als in der in den Klauseln 4 und 5 angegebenen Zeit im Fahrzeug-Wartebereich ankommen, werden nicht auf das Schiff gelassen und das Ticket verliert seine Gültigkeit.
3. REISEUNTERLAGEN
(1) Jeder Reisende muss während der Dauer der gesamten Reise ein gültiges Reisedokument und, wenn nötig, weitere Dokumente wie zum Beispiel ein Visum mitführen. Der Reisende ist für die Gültigkeit und Korrektheit all seiner Dokumente verantwortlich.
(2) Alle Reisenden müssen bei Grenzübertritt ein Reisedokument vorweisen. Personen ohne Reisedokument oder Personen, die sich weigern, ein solches Dokument vorzuzeigen, dürfen nicht an Bord.
(3) Tallink erstattet keine Tickets von Kunden, deren Reise aufgrund falsch ausgefüllter, ungültiger oder nicht vorhandener Reisedokumente storniert wurde.
4. PERSONEN MIT EINER BEHINDERUNG ODER EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
(1) Um sicherzustellen, dass Kunden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf Schiffsreisen dieselben Möglichkeiten haben wie Personen ohne Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, gelten für solche Kunden zusätzlich zu den allgemeinen Fahrgastrechten besondere Rechte, die auf der Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr basieren. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ET/TXT/?qid=1426665556376&uri=CELEX:32010R1177).
(2) Wird ein Kunde von einem lizensierten Assistenzhund begleitet (ein Assistenzhund ist ein lizensierter Hund, der Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität begleitet), muss der Kunde während der gesamten Reise Dokumente für die Aus- und Einreise des Hundes mitführen – Für Reisen mit Tieren innerhalb der Europäische Union ist ein Begleithundeausweis nötig.
(3) Bei der Buchung sind Kunden dazu verpflichtet, alle nötigen Informationen über den Assistenzhund und seine Prüfnummer bekanntzugeben.
5. BEFÖRDERUNG VON HAUSTIEREN
(1) Der Fahrgast muss die nötigen Dokumente für die Ein- und Ausreise des Haustiers mitführen. Ein EU-Heimtierausweis ist für alle Kunden, die mit einem Haustier innerhalb der EU reisen, verpflichtend mitzuführen.
(2) Besatzungsmitglieder haben das Recht, jederzeit Dokumente zu kontrollieren. Passagiere sind dazu verpflichtet, das in Unterpunkt 1 spezifizierte Dokument für Tiere bei Betreten des Schiffs und auf Aufforderung eines Besatzungsmitglieds während der Reise vorzuzeigen.
(3) Tiere, die anderen Kunden oder der Besatzung gefährlich werden können, dürfen nur nach einer speziell getroffenen Vereinbarung mit dem Betreiber transportiert werden. Die Anfrage nach so einem speziellen Transport ist an folgende E-Mail-Adressen zu richten:
- Estland: booking@tallink.ee
- Finnland: booking@tallinksilja.com
- Schweden: info.sweden@tallinksilja.com
- Lettland: booking@tallink.lv
- International: international.sales@tallinksilja.com
- Deutschland: international.sales@tallinksilja.com
(4) Der Fahrgast ist ist dazu verpflichtet, Kabinen, Käfige oder andere Vorrichtungen vor der Buchung zu überprüfen.
(5) Bei Buchungen ist der Kunde dazu verpflichtet, alle nötigen Informationen und die Nummer des zu transportierenden Tieres anzugeben.
(6) Tallink erstattet keine Tickets von Kunden, deren Reise aufgrund falsch ausgefüllter Anträge oder ungültiger Reisedokumente des Tiers storniert wurde.
6. ALTERsBESCHRÄNKUNGEN
Für Reisen mit Schiffen der Marke Tallink und Silja Line gelten für unter 18-Jährige (Minderjährige) folgende Altersbeschränkungen:
(1) 15- bis 17-jährige Passagiere dürfen unabhängig vom Wochentag an einer am Tag stattfindenden einfachen Fahrt oder einer Tagesreise teilnehmen, wenn sie eine von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Reisevollmacht mitführen. Die Person, welche die Reise gebucht hat, oder der Passagier selbst ist für die Formulierung einer Reisevollmacht zuständig.
(2) Passagiere, die 17 Jahre alt oder jünger sind, dürfen an Schifffahrten mit Übernachtung nur unter folgenden Bedingungen teilnehmen:
-
- 1)Gemeinsam mit einem Elternteil, einer gesetzlichen Vertretung, einem Familienmitglied oder einer Aufsichtsperson mit einer Bescheinigung zur Übertragung der Aufsichtspflicht. Ein Beispiel einer derartigen Bescheinigung finden Sie hier:
- Estland:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/2512046/guardian_for_youth_age_15_17_ee - Finnland:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/20552341/alone_travelling_young_passanger_15-17yrs_FI - Schweden:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/2512046/obsesegladtonaring.pdf - Lettland:
http://www.tallinksilja.com/documents/12353/19182586/pilnvarojums_lat - International:
https://www.tallink.ee/documents/10192/65371006/Permission_to_travel_alone_0_17_EN.pdf/ea182cf9-bb34-41fa-b1c7-f5dd4510e565 - Deutschland:
https://www.tallink.ee/documents/10192/65371006/Permission_to_travel_alone_0_17_EN.pdf/ea182cf9-bb34-41fa-b1c7-f5dd4510e565 - 2) Ein Familienmitglied oder eine Aufsichtsperson, das/die mit einem Passagier, der 17 Jahre alt oder jünger ist, reist, muss das Formular zur Annahme der Aufsichtspflicht ausfüllen. Ein Beispiel eines derartigen Formulars finden Sie hier:
- Estland:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/2512046/Instructions_for_guardians_of_individual_traveller_EE - Finnland:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/20552341/guardian_for_individual_traveller_fi - International:
http://www.tallinksilja.com/documents/10192/2512046/guardianinstructionsindividuals_en.pdf - Deutschland:
https://www.tallink.ee/documents/10192/65371006/Guardian_instructions_individual_travel_EN.pdf/dc8b8477-6b4f-439a-b8f0-2dc6a64c9e4d - 3) Mindestens ein Familienmitglied oder eine Aufsichtsperson muss sich mit einem Passagier, der 14 Jahre alt oder jünger ist, eine Kabine teilen.
(3) Ein Passagier, der 14 Jahre alt oder jünger ist, kann an einer am Tag stattfindenden einfachen Überfahrt oder einer Tagesreise teilnehmen:
- 1) Gemeinsam mit einem Elternteil, einem gesetzlichen Vertreter, einem Familienmitglied oder einer Aufsichtsperson mit einer Bescheinigung zur Übertragung der Aufsichtspflicht. Ein Beispiel einer derartigen Bescheinigung finden Sie in Abschnitt 1 von Unterpunkt 2 dieser Klausel.
- 2) Ein anderes Familienmitglied oder eine Aufsichtsperson, das/die gemeinsam mit einem Passagier, der 14 Jahre alt oder jünger ist, reist, muss ein Formular zur Annahme der Aufsichtspflicht ausfüllen. Ein Beispiel eines derartigen Formulars finden Sie in Abschnitt 2 von Unterpunkt 2 dieser Klausel.
(4) Tallink erstattet keine Tickets von Passagieren, denen es nicht gestattet ist, an Bord zu gehen, weil ein minderjähriger Passagier die in den vorigen Klauseln angegebenen Dokumente nicht mitführte oder die Dokumente falsch ausgefüllt wurden.
Teil III - BUCHUNG, BEZAHLUNG, UMTAUSCH UND STORNIERUNG DES TICKETS
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON TICKETS
(1) Diese Geschäftsbedingungen für das Buchen und Bezahlen von Tickets (nachfolgend die Bedingungen genannt) gelten für Buchungen, die Passagiere über Tallinks Webseite, die Smartphone-App, die Verkaufsagentur, das Kontaktbüro, am Service-Schalter des Hafens, am Self-Service-Kiosk, über eine Reiseagentur oder deren Webseite getätigt haben.
(2) Diese Bedingungen gelten für Onlinebuchungen und Buchungen über die Smartphone-App, die für bis zu 24 Passagiere getätigt wurden und für Buchungen über andere Kanäle, die für bis zu 9 Passagiere getätigt wurden.
(3) Ein Ticket kann über die in Absatz 1 genannten Buchungskanäle gebucht und bezahlt werden.
(4) Ein Ticket kann nicht über Tallinks Webseite, die Smartphone-App oder über die Webseite der Reiseagentur storniert werden.
(5) Ein Ticket kann über alle in Absatz 1 aufgeführten Buchungskanälen umgebucht oder storniert werden, davon ausgenommen sind die in Absatz 4 aufgeführten Kanäle.
2. BEZAHLUNG EINER BUCHUNG
(1) Nach dem Buchen einer Reise, muss der volle Preis sofort bezahlt werden.
(2) Eine Buchung, die nicht rechtzeitig bezahlt wird, wird storniert.
(3) Wenn eine Buchung 5 Werktage vor Reisebeginn getätigt wurde und die Bezahlung via Banküberweisung erfolgte, hat der Mitarbeiter des Service-Schalters im Hafen das Recht, die sofortige vollständige Zahlung des Tickets vor Ort zu verlangen, wenn der Betrag zur Zeit des Check-ins noch nicht an Tallinks Bankkonto überwiesen wurde.
3. UMBUCHUNG EINES TICKETS
(1) Es ist gestattet die Reiserichtung und/oder -route des Tickets, das Datums, die Abfahrtszeit, die Kabinenkategorie, das mitzuführendn Fahrzeug oder eine Bordleistung zu ändern. Bei einer Änderung einer Personenbeförderungsleistung, einer Bordleistung oder des Fahrzeugs kann sich der Preis des jeweiligen Services ändern.
(2) Das Ändern persönlicher Angaben am Ticket stellt keine Änderung des Tickets dar.
(3) Bei Änderung einer Buchung oder eines Tickets muss der geänderte Service gemäß Tallinks Preisliste bezahlt werden. Bei Änderung einer Personenbeförderungsleistung und/oder Bordleistung muss die Differenz des bereits bezahlten Service und des neu gebuchten Services bezahlt werden oder die Kosten werden auf das Bankkonto, von dem aus das Ticket bezahlt wurde, erstattet und ein bestimmter Betrag in Form einer Änderungsgebühr einbehalten.
(4) Tickets für alle Routen können wie folgt geändert werden (außer Tallinn-Helsinki-Route):
- 1) Wenn das Ticket 21 oder mehr Tage vor Reisebeginn geändert wird, wird keine Änderungsgebühr einbehalten.
- 2) Wenn die Richtung und/oder die Route und/oder das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit 20 bis 10 Tage vor Abfahrt geändert werden, wird eine Gebühr von 10 € einbehalten und, sofern das geänderte Ticket billiger ist als das Originalticket, die restliche Preisdifferenz erstattet.
- 3) Wenn ein bereits eingechecktes Ticket umgebucht wird oder die Richtung und/oder Route und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit 9 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt geändert werden, wird eine Änderungsgebühr von 10 € einbehalten. Die Preisdifferenz zum neuen Ticket ist nicht erstattungsfähig.
- 4) Die Richtung und/oder die Reiseroute und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit können weniger als 24 Stunden vor Abfahrt nicht mehr geändert werden.
(5) Tickets für die Reiseroute Tallin–Helsinki können wie folgt umgebucht werden:
- 1) Wenn das Ticket 7 Tage oder mehr vor Abfahrt umgebucht wird, wird keine Änderungsgebühr einbehalten.
- 2) Wenn die Richtung und/oder Reiseroute und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit 6 Tage bis 48 Stunden vor Abfahrt geändert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 5 € einbehalten und, sofern das geänderte Ticket billiger ist als das Originalticket, die restliche Preisdifferenz rückerstattet.
- 3) Wenn ein bereits eingechecktes Ticket umgebucht wird oder die Richtung und/oder Reiseroute und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit weniger als 48 Stunden und bis zu 45 Minuten vor Abfahrt geändert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 5 € einbehalten.
- 4) Die Richtung und/oder die Reiseroute und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit können weniger als 45 Minuten vor Abfahrt nicht mehr geändert werden.
- 5) Business-Lounge-Tickets unterliegen keinen Änderungsgebühren und können bis zum Ende der Registrierung geändert werden
- (6) Wird das Ticket in Bezug auf gebuchte Kabinenservices weniger als 48 Stunden vor Abfahrt geändert, werden die Kosten der Kabinenservices als Änderungsgebühr einbehalten.
4. STORNIERUNG EINES TICKETS
(1) Unbezahlte Buchungen werden von Tallink unilateral storniert. Wenn ein Passagier sein Ticket nicht über Tallinks Webseite, über die Smartphone-App, an einem Service-Schalter am Hafen oder am Self-Service-Kiosk registriert (eingecheckt) hat, bevor die Fahrt beginnt, oder wenn der Passagier kein gültiges Reisedokument hat, storniert Tallink die Buchung. Im Falle einer Tagesreise oder einer Kreuzfahrt storniert Tallink die gesamte Reise, wenn ein Passagier nicht im ersten Abfahrtshafen eingecheckt hat.
(2) Im Falle einer Ticketstornierung wird gemäß den vorliegenden Bedingungen eine Stornierungsgebühr einbehalten. Im Falle einer Ticketstornierung wird der Ticketpreis nach Abzug des Strafbetrags an dasselbe Bankkonto rückerstattet, von dem aus die Zahlung getätigt wurde.
(3) Anwendung der Stornierungsgebühr wie folgt (mit Ausnahme der Überfahrt Tallinn-Helsinki Route):
- 1) Wenn das Ticket 21 oder mehr Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
- 2) Wenn das Ticket 20 bis 10 Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € zzgl. 20% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
- 3) Wenn das Ticket 9 Tage bis 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € zzgl. 50% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
- 4) Wenn das Ticket weniger als 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, werden 100% der Ticketkosten als Stornierungsgebühr einbehalten.
(5) Für Stornierung von Buchungen der Tallinn-Helsinki-Route gilt Folgendes:
- 1) Wenn das Ticket mehr als 7 Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5 € einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
- 2) Wenn das Ticket 6 Tage bis 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5 € zzgl. 20% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
- 3) Wenn das Ticket weniger als 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, werden 100% der Ticketkosten als Stornierungsgebühr einbehalten.
Teil IV – EINREICHUNG VON BESCHWERDEN
(1) Jeder Passagier hat das Recht, Beschwerden über Leistungen oder unterlassene Leistungen von Tallink einzureichen. Wenn in Folge einer mündlichen Beschwerde keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, kann der Passagier seine Beschwerde schriftlich oder in einem schriftlich reproduzierbaren Format an Tallink senden.
(2) Beschwerden können per Mail an Tallinks Kundenfeedback-E-Mail-Adresse gesendet werden. Alternativ kann ein Beschwerde-Formular auf Tallinks Webseite ausgefüllt werden.
- Estland:
AS Tallink Grupp, Sadama 5/7,10111 Tallinn, Klienditugi@tallink.ee
- Finnland:
Tallink Silja Oy, PL 100, 00181 Helsinki
- Lettland:
Tallink Latvia, Eksporta iela 3a, Riga
- Schweden:
Tallink Silja AB, Att: Kundrelationer Box 27295 102 53 Stockholm, kundrelationer.swe@tallinksilja.com
- International:
AS Tallink Grupp, Sadama 5/7,10111 Tallinn, international, international.sales@tallinksilja.com
http://www.tallinksilja.com/en/web/int/feedback - Deutschland:
Tallink Silja GmbH, Mattentwiete 6,20457 Hamburg,international.sales@tallinksilja.com
http://www.tallinksilja.com/en/web/int/feedback
(3) Die Beschwerde muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- - Name und Kontaktdaten des Beschwerdeführers;
- - Einreichdatum der Beschwerde;
- - Beschreibung der Servicemängel;
- - Forderung, die gestellt wird..
(4) Im Falle einer finanziellen Forderung sind Dokumente, welche die getätigten Ausgaben belegen, oder etwaige andere relevante Dokumente beizulegen.
(5) Beschwerden über Bordleistungen müssen während der Reise umgehend am Informationsschalter des Schiffes eingereicht werden.
(6) Wenn ein Passagier eine Beschwerde in schriftlicher Form oder in einer schriftlich reproduzierbaren Form einreicht, wird Tallink den Erhalt der Beschwerde im selben Format bestätigen.
(7) Im Allgemeinen werden Beschwerden innerhalb der ersten 2 Monate nach Erhalt bearbeitet. Beschwerden, die spezielles Handeln erfordern, werden innerhalb der in der Gesetzgebung festgehaltenen Frist bearbeitet.
(8) Tallink ist verpflichtet, den Passagier über den Bearbeitungsprozess der Beschwerde und über eine etwaige nötige Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren.
Teil V – Beförderungsbedingungen für die Strecke Muuga-Vuosaari
(1) Bordkarten für die Muuga-Vuosaari-Route sollten bis zur Abfahrt aus dem Hafengebiet von Muuga oder Vuosaari aufbewahrt werden.
(2) Der Check-in von Passagieren mit Fahrzeugen auf der Strecke Muuga-Vuosaari, schließt 45 Minuten vor Abfahrt des Schiffes.
(3) Nach dem Einchecken müssen sich Fahrgäste mit Fahrzeugen spätestens 45 Minuten vor dem Ablegen des Schiffes im Wartebereich für Fahrzeuge aufhalten.
(4) Die Erbringung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität kann auf der Strecke Muuga-Vuosaari nicht gewährleistet werden.
(5) Eine Mitnahme von Haustieren ist auf der Strecke Muuga-Vuosaari nicht möglich.
(6) Für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die üblichen Buchungs- und Zahlungsbedingungen.
(7) Bei einer Umbuchung des Ticket für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die gleichen Umbuchungsbedingungen wie für die Reiseroute Tallinn-Helsinki (Teil 3, Punkt 3 (5)).
(8) Bei einer Stornierung des Tickets für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die selben Stornierungsbedingungen wie für die Strecke Tallinn-Helsinki (Teil III, Unterabschnitt 4 (5)).
(9) Auf der Strecke Muuga-Vuosaari werden nur Passagiere mit Fahrzeug befördert. Es werden keine Fußpassagiere befördert.
Teil VI – TICKETUMBUCHUNG- UND STORNIERUNGSSCHUTZ
Bedingungen für Buchungen ab dem 04.Mai 2021
1.
Mit dem Umbuchungs- und Stornierungsschutz kann das gekaufte Ticket bis zu 4 Stunden (bis zu 45 Minuten auf der Strecke Tallinn-Helsinki / Muuga-Vuosaari) vor der ersten Abfahrt des Tickets ohne Gebühren geändert oder storniert werden.
2.
Preis auf allen Routen:
Erwachsene: € 5,-
Kinder und Jugendliche (6–17 Jahre): € 2,50,-
Kleinkinder (0–5 Jahre): kostenlos
3.
Geschäftsbedingungen des Ticketänderung und Stornierungsschutz:
-
- Der Änderungs- oder Stornierungsschutz kann für Tickets einzelner Passagiere auf den Webseiten von Tallink Silja, in der Smartphone-App, im Verkaufsbüro, im Reservierungscenter und am Service Desk des Hafenterminals erworben werden.
-
Der Der Änderngs- oder Stornierungsschutz muss zusammen mit dem Ticket erworben werden, eine spätere Zubuchung ist nciht möglich.
-
Der Änderngs- oder Stornierungsschutz muss für alle im Ticket enthaltenen Passagiere erworben werden.
-
Der Stornierungsschutz kann nicht für Leistungen von Drittanbietern erworben werden.
-
Wenn die Anzahl der Passagiere des Tickets reduziert wird, werden die Kosten für den Transportservice für den Passagier (ohne Kabinenkosten) und die im Voraus gekauften Borddienste erstattet. Die Kosten für die Kabine werden nur erstattet, wenn alle in derselben Kabine gebuchten Passagiere ihre Tickets stornieren.
-
Der Passagier erhält keine Entschädigung für die Umbuchungs- und Stornierungsschutzgebühr.
-
Für den Umbuchungs- und Stornierungsschutz werden keine Club One-Bonuspunkte vergeben.
-
Für den Umbuchungs- und Stornierungsschutz werden keine Club One-Bonuspunkte vergeben
-
Der Umbuchungs- und Stornierungsschutz kann nicht erworben werden:
a) für ein Bonus-Reiseticket, das für Club One-Bonuspunkte gekauft wurde;
b) für ein Ticket, das zu einem Kampagnenpreis gekauft wurde (Sonderpreis, Angebot, Geschenkgutschein usw.);
c) für ein Serienticket.Gutscheine:
a) Anstatt einer Stornierung kann sich der Passagier auch für ein Reiseguthaben entscheiden.
b) Der Gutschein ist 1 Jahr ab Buchungsdatum gültig.
c) Gutscheine können für alle Routen bis 48 Stunden vor Abfahrt ausgestellt werden.
d) Der Gutschein wird mit dem vollen Reiseguthaben gebucht, mit Ausnahme früherer Gebühren und Leistungen von Drittanbietern.
e) Einmal gebucht, können Gutscheine nicht retourniert oder in Geld umgetauscht werden.Beschreibung
Gutschein
Umbuchungs- und Stornoschutz
Routen
Tal-Hel
Andere Routen
Tal-Hel
Andere Routen
Preis (pro Überfahrt)
-
-
Erwachsener – 5€
Kind (6-17) – 2,50€
Kind (0-5) – 0€
Mindest Bestellzeitraum - Kauf mit dem Ticket
-
-
Bis zu 48 Stunden vor der ersten Abfahrt
Bis zu 48 Stunden vor der ersten Abfahrt
Min. Stornierungszeitraum
Bis zu 45 Minuten vor erster Abfahrt
Bis zu 4 Stunden vor erster Abfahrt
Bis zu 45 Minuten vor erster Abfahrt
Bis zu 4 Stunden vor erster Abfahrt
Rückerstattung
Volle Höhe des Gutscheinwertes
Volle Höhe des Gutscheinwertes
Voller Buchungswert (abzüglich der Stornokosten)
Voller Buchungswert (abzüglich der Stornokosten)
Impressum
Kontakt und Impressum
- Tallink Silja GmbH
- Mattentwiete 6
- D- 20457 Hamburg
- Email: international.sales@tallinksilja.com
- Internet: www.tallinksilja.de
- Telefon: 040/547 541-222
- Tallink Silja GmbH, Sitz Hamburg
- Amtsgericht Hamburg, HRB: 124899
- Geschäftsführer: Margus Schults
- USt.-IdentNr. DE 135 083 793
Die Tallink Silja GmbH handelt im Namen und Auftrag der AS Tallink Grupp. Für sämtliche Leistungen tritt die Tallink Silja GmbH einzig als Reisevermittler auf.
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IMPORTBESTIMMUNGEN
Einkäufe an Bord der Schiffe, die auf der Route Finnland-Schweden reisen (über die Aland-Inseln) sind mehrwertsteuerfrei. Bitte informieren Sie sich in den Tax-Free-Katalogen, die an Bord erhältlich sind, über die Mengenbeschränkungen für Einkäufe. Alkohol und Tabak können an der Kasse nur unter Vorlage Ihrer Bordkarte bezahlt werden. Bei Reisen von einem EU-Land in ein anderes ist es Passagieren gestattet mehrwertsteuerpflichtigen Alkohol für den Eigengebrauch ohne Mengenbeschränkungen einzuführen. (Achtung: max. 200 Zigaretten von Estland nach Finnland).
Altersbegrenzung (in Jahren) für Einkäufe an Bord | Alkohol (>22%) | Alkohol (<22%) | Wein | Bier | Zigaretten | |
---|---|---|---|---|---|---|
Finnland | 20 | 18 | 18 | 18 | 18 | |
Schweden | 20 | 20 | 20 | 20 | 18 |
FAHRGASTRECHTE UND VERANTWORTLICHKEITEN
Fahrgäste sind angehalten die Vorschriften des Schifffahrtsunternehmens und die Anweisungen des Schiffskapitäns hinsichtlich Ordnung und Sicherheit an Bord zu befolgen.
Vorschriften und Regelungen sind am Terminal und an Bord des Schiffes ausgewiesen.
Das Schiffspersonal ist befugt die Mitnahme von Fahrgästen zu verweigern, wenn diese eine Störung oder eine Gefahr für andere Passagiere, sich selbst oder die Sicherheit des Schiffes darstellen, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sich störend oder drohend verhalten oder Alters- und Sicherheitsvorgaben oder anderweitige Vorgaben nicht erfüllen.
An Bord gekaufte alkoholische Getränke dürfen nicht in öffentlichen Bereichen eingenommen werden.
Um allen Fahrgästen einen angenehmen Aufenthalt gewährleisten zu können, ist störendes Verhalten in den Kabinenräumen und Kabinenbereichen nicht gestattet.
Fahrgäste haben während der Reise keinen Zugang zum Autodeck.
Das Rauchen ist in speziell dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Das Rauchen in den Kabinen ist untersagt.
Fahrgäste haften für ihr Gepäck. Tallink und Silja Line erstattet keine Kosten für Gepäck, das durch den Fahrgast selbst oder aufgrund von Nachlässigkeit seitens des Fahrgastes beschädigt wurde.
Tallink und Silja Line haftet nicht für Bargeld, Wertpapiere oder Wertsachen, es sei denn, diese werden im Safe am Informationsschalter des Schiffes verwahrt. Güter, die in Schließfächern aufbewahrt werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Schifffahrtsunternehmens. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt über den Transport von Fahrgästen und Gepäck in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fahrgäste haben die Kabine bei Ankunft an ihrem Zielhafen und damit bei Beendigung des Transportvertrages zu verlassen.
Fahrgäste sind selbst dafür verantwortlich sich bei den zuständigen Behörden zu informieren, welche Reisedokumente sie benötigen und diese zu beschaffen.
Fahrgäste sind selbst dafür verantwortlich die notwendigen Reisedokumente und Personennachweise zu beschaffen und vorzuweisen.
Fahrgäste haften dem Schifffahrtsunternehmen gegenüber in vollem Umfang für Schäden, die aufgrund von Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit ihrerseits zustande kommen.
Servicegebühren
Die Servicegebühr von Tallink Silja beträgt 8 €. Eine Servicegebühr wird erhoben, wenn die Fahrkarten in Verkaufsbüros oder in Terminals gekauft oder bezahlt werden (unabhängig von Bezahlungsart und Abfahrtstag). Buchen, Ändern oder Stornieren der Reise ist in den Terminals und Verkaufsbüros kostenlos. Eine Servicegebühr auf die Reise wird weiterhin nicht erhoben, wenn die Buchung online, mit Kreditkarte oder per Banküberweisung getätigt wird.
Servicegebühr für Fremdleistungen
Eine Servicegebühr für Dienstleistungen der Partnerorganisationen von Tallink Silja wird folgendermaßen hinzugerechnet (z. B. Flug&Schiff, Eintrittskarten ins Theater oder Transitverkehr der Partnerreedereien zwischen Schweden und Dänemark oder / und Schweden und Deutschland):
- Flug 15 €/Buchung
- Theater 8 €/ Buchung
- Schiff 15 €/ Buchung
Werden mehrere als nur eine gebührenpflichtige Dienstleistung gebucht, wird nur die höchste Servicegebühr erhoben. Wird die Reise storniert, werden keine Servicegebühren erstattet.
RESERVIERUNGEN UND TICKETS
Bei einer Reservierung müssen Passagiere folgende Angaben machen:
- Nachname
- Vorname
- Geschlecht
- vollständiges Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Telefonnummer
Rauchen an Bord
Das Rauchen ist in den Kabinen und den Fluren der Kabinenbereiche untersagt. Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksichtnahme auf andere Passagiere ist das Rauchen ausschließlich in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.
Zahlung der Tickets
Hotelreservierungen sind spätestens 2 Tage vor Abfahrt zu zahlen. Die Vertragspreise bei Silja kommen durch Vorabbuchungen und die Zahlung mit Silja-Hotelgutscheinen zustande.
Buchungsänderung
Werden Tickets zu einem anderen Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen benötigt, ist die Reservierung zu stornieren und die Buchung erneut neu durchzuführen. Die Buchungsänderung ist auf der Reservierung zu vermerken. Preisdifferenzen, die auf unterschiedliche Saisonpreise zurückzuführen sind, müssen zum selben Zeitpunkt beglichen werden.
Verlorene Tickets
Ist das Originalticket verloren gegangen, sind Passagiere verpflichtet, ein neues Ticket zu erwerben. Wird das Originalticket wieder gefunden, ersetzt das Schifffahrtsunternehmen das neu erworbene Ticket. Wir empfehlen das Abschließen einer Reiseversicherung, mit der Kosten für verlorene Tickets abgedeckt werden.
Ungenutzte Tickets
Die Kosten für ungenutzte Tickets werden nur dann ersetzt, wenn die Buchung ordnungsgemäß storniert und die Stornierung in der Reservierung vermerkt wurde. Für Stornierungen können gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Servicegebühren anfallen.
Fahrzeuginformationen
Bei einer Fahrzeugbuchung sind Angaben hinsichtlich Höhe, Länge und Fracht (z. B. Skibox usw.) zu machen. Wird beim Check-in festgestellt, dass die Maßangaben nicht korrekt sind, kann mit einer Zusatzgebühr ein anderer Stellplatz gebucht werden. Für die Verfügbarkeit eines anderen Stellplatzes kann allerdings keine Gewährleistung gegeben werden.
Geschenkgutscheine
Bei Zahlung mittels eines Geschenkgutscheins ist dies bei der Reisebuchung zu vermerken. Geben Sie hierzu bitte den Produktcode an. Geschenkgutscheine gelten ausschließlich für das betreffende Produkt und sind nur in dem angegebenen Zeitraum gültig.
Beförderungsbedingungen für Passagiere und ihr Reisegepäck
EU Verordnung Nr. 1177/2010 Passagierrechte:
- EU-Verordnung Nr. 1177/2010 über die Rechte von Passagieren im See-und Binnenhäfen Wasserstraße »
- Zusammenfassung der Bestimmungen über die Rechte der Fahrgäste im See-und Binnenschiffsverkehr (PDF) »
1. Beförderer
Der Beförderungsvertrag, der durch die Fahrkarte oder ein anderes Dokument nachgewiesen ist und der zu diesen Beförderungsbedingungen hinweist, gilt zwischen dem Beförderer und dem Passagier.
AS Tallink Grupp ist der Beförderer in jedem Beförderungsvertrag geltend die folgenden Routen:
- Tallinn–Helsinki (v.v.)
- Tallinn–Mariehamn–Stockholm (v.v.)
- Riga–Stockholm (v.v.)
- und alle andere Routen außer den unten erwähnten.
Tallink Silja Oy ist der Beförderer in jedem Beförderungsvertrag geltend die folgenden Routen:
- Helsinki–Mariehamn–Stockholm (v.v.)
- Turku–Mariehamn–Stockholm (v.v.)
2. Anwendbares Recht
Der Beförderungsvertrag unterliegt entweder den Bestimmungen des estnischen Seegesetzes, des finnischen Seegesetzes, des schwedischen Seegesetzes, des Handelsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder des lettischen Seegesetzes, abhängig davon, welches am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes obligatorisch anwendbar ist. Wenn keine von diesen gesetzlichen Bestimmungen am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes obligatorisch anwendbar sind, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, obligatorisch anwendbar für den Ort, der Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck (einschließlich, hier und später in diesen Beförderungsbedingungen, des Handgepäcks und der Begleitfahrzeugen).
Falls keine gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes oder an einem anderen Ort eines Gerichtes, welches Jurisdiktion gewährt, zwingend anwendbar sind, dann unterliegt der Beförderungsvertrag den Bestimmungen der Athener Konvention von 1974, in der durch Zusatzprotokoll vom 29.3.1990 geänderten Fassung, über die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck auf See.
3. Jurisdiktion
Streitigkeiten unter dem Beförderungsvertrag sollen nach Wahl der Klägerin vom zuständigen Gericht an den folgenden Orten entschieden werden:
- a) am ständigen Wohnsitz oder eigentlichen Firmensitz der Beklagten oder
- b) an dem im Beförderungsvertrag bestätigten Abfahrts- oder Bestimmungsort.
Falls die Bestimmungen des schwedischen Seegesetzes laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten sollen, kann die Streitigkeit auch nach Wahl der Klägerin von einem zuständigen, im Kapitel 21 § 4, Absatz 1, Punkte 3 und 4 des schwedischen Seegesetzes vorgeschriebenen Gericht entschieden werden.
Falls die Bestimmungen der Athener Konvention laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten sollen, kann die Streitigkeit auch nach Wahl der Klägerin von einem zuständigen, im § 17 Abs. 1 (c) und (d) vorgeschriebenen Gericht entschieden werden.
4. Anwendungsbereich
Die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck unterliegt dem Beförderungsvertrag und den nach obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Beförderung auf See umfasst nicht die Zeit vor dem Anbordgehen oder nach der Landung des Passagiers und seines Reisegepäcks. Der Zeitraum, in welchem sich der Passagier und sein Reisegepäck im Terminal oder auf dem Kai befinden, zählt nicht zu der Beförderung auf See.
Der Beförderungsvertrag und die laut obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen sollen nicht für andere Dienste und/oder Verträge zwischen dem Passagier und dem Beförderer außerhalb des o.g. Beförderungsgebietes gelten. Solche Dienste und/oder Verträge unterliegen den Allgemeinen Bedingungen für Reisen. Zusätzlich finden Gut zu wissen-Bedingungen, Bedingungen für Zahlung und Rücktritt sowie an Bord geltende Sicherheitsregeln auf sämtlichen Beförderungsverträgen zwischen dem Passagier und dem Beförderer Anwendung.
Sämtliche oben erwähnte Regeln und Bedingungen sind in den Broschüren des Beförderers festgehalten, die an Bord der Schiffe, in Büros des Beförderers und in anderen Reisebüros, welche die Dienste des Beförderers anbieten, und im Internet (www.tallink.ee, www.tallinksilja.com) erhältlich sind.
Sollten diese Beförderungsbedingungen mit den Allgemeinen Bedingungen für Reisen, Gut zu wissen-Bedingungen, Bedingungen für Zahlung und Rücktritt oder irgendwelcher an Bord anwendbaren Sicherheitsregel in Widerspruch stehen, haben diese Beförderungsbedingungen den Vorrang.
5. Fahrkarten und Schiff
Die Fahrkarte oder ein anderes Dokument, als Nachweis des Beförderungsvertrages, muss am Check-in im Terminal des Beförderers am Abgangsort vorgezeigt werden. Dem Passagier ist es nicht erlaubt, die Rechte aus der Fahrkarte oder dem anderen Dokument auf eine andere Person zu übertragen. Jeder, der eine Fahrkarte oder ein anderes Dokument im Auftrag einer anderen Person beschafft hat, gilt als bevollmächtigt dies zu tun und diese Beförderungsbedingungen im Namen dieser Person zu akzeptieren.
Der Beförderer ist nicht verpflichtet, Ersatz für gestohlene, verlorene oder zerstörte Fahrkarten oder andere Dokumente zu leisten, in anderen Fällen gelten die Bedingungen für Zahlung und Rücktritt.
Das Recht des Passagiers und des Beförderers, den Beförderungsvertrag aufzuheben, regeln die nach obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung auch mit einem anderen als dem angekündigten oder dem in der Fahrkarte oder einem anderen Dokument verzeichneten Schiff durchzuführen.
6. Beschränkungen betreffend Reisegepäck
Der Passagier darf nicht solches Reisegepäck ins Terminal oder an Bord mitbringen, das dem Terminal, dem Schiff, den Menschen, anderem Reisegepäck oder der Ladung Gefahr oder wesentliche Ungelegenheit verursachen kann. Der Beförderer hat das Recht, solches Reisegepäck auf Kosten des Passagiers und ohne irgendwelche Haftung seitens des Beförderers an Land zu bringen, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Kein unidentifi ziertes/unentgegen genommenes Gepäck ist an Bord erlaubt, bevor der Passagier, dem es gehört, das erkannt hat.
Der Passagier darf nicht ohne besondere und separate Abrede mit dem Beförderer lebende Tiere ins Terminal oder an Bord mitbringen. Der Beförderer hat aus Sicherheitsgründen das Recht, im Terminal sowie an Bord, den Ausweis des Passagiers zu kontrollieren und das Reisegepäck zu besichtigen.
7. Haftung des Beförderers
Die Haftung des Beförderers wird durch das geltende Gesetz unter Klausel 2 oben bestimmt. Die Haftung des Beförderers ist immer beschränkt, und zwar auf den Betrag, der in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen oder in der Athener Konvention, in der durch Zusatzprotokoll vom 29.3.1990 geänderter Fassung, angegeben worden ist.
Die Haftung des Beförderers ist ferner beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den internationalen Konventionen betreff end die Beschränkung von seerechtlicher Haftung je nachdem, welche von diesen am Ort des zuständigen Gerichtes unter obiger Klausel 3 anzuwenden sind.
Der Beförderer haftet nicht für solche Schäden, Verluste oder Auslagen in Zusammenhang mit irgendwelchen Verzögerungen, die dem Passagier und seinem Reisegepäck vor oder nach der Beförderung auf See entstanden sind und zwar unabhängig davon wie sie zustande gekommen sind.
Der Beförderer haftet nicht für verloren gegangene Gelder oder Wertpapiere sowie verloren gegangene oder beschädigte Juwelen, Kunststücke, elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände ausgenommen das Eigentum, das er in sicherer Aufbewahrung genommen hat.
Der Passagier soll dem Beförderer den Verlust des Reisegepäcks oder die Schäden an dem Reisegepäck (inklusive Fahrzeuge) schriftlich mitteilen:
- a) im Falle eines offenbaren Schadens an dem Gepäck:
- (i) angehend das in der Kabine aufbewahrte Gepäck bevor oder zu dem Zeitpunkt, wenn der Passagier an Land geht;
- (ii) angehend alles andere Reisegepäck, bevor oder zu dem Zeitpunkt der Rücklieferung
- b) im Falle, wo der Schaden an dem Gepäck nicht offenbar ist oder das Gepäck verloren gegangen ist, innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Landung oder der Rücklieferung oder dem Zeitpunkt, wenn solche Rücklieferung hätte statt finden sollen.
Soll der Passagier nicht die oben gestellten Mitteilungspflicht einhalten, kann es angenommen werden, sofern es nicht anderes bewiesen ist, dass er das Gepäck/den Fahrzeug unbeschädigt entgegen genommen hat. Die Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Zustand des Gepäcks/Fahrzeugs auf dem Zeitpunkt der Rücklieferung gemeinsam besichtigt und geprüft geworden ist.
8. Haftung der Bediensteten des Verfrachters, der Agenten und der selbstständigen Vertragspartner
Falls eine Klage direkt gegen den Reeder des Schiffes, seinen Kapitän, seine Besatzung oder gegen irgendeinen Bediensteten des Schiffes, Agenten oder selbständigen Vertragspartner oder gegen irgendeinen am Schiff Beteiligten erhoben wird, sind diese Personen berechtigt, dieselben Verteidigungen und Haftungsbeschränkungen geltend zu machen, auf die der Beförderer unter dem Beförderungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf obiger Klausel 2 ein Recht hat, so als wirkten sie unmittelbar zu ihren Gunsten. Wenn der Beförderer einen Beförderungsvertrag abschließt, handelt er nicht nur in seinem Namen, sondern auch als Vertreter und Vertrauensmann für solche Personen, die insoweit Vertragspartner sind oder als Vertragspartner unter dem Beförderungsvertrag angesehen werden.
Die gesamten, von dem Beförderer oder solchen anderen Personen zahlbaren Entschädigungsbeträge dürfen unter keinen Umständen die Maximalbeträge überschreiten, die sowohl im Beförderungsvertrag als in den laut obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen angegeben worden sind.
9. Fahrgastsicherheitsverordnung
Passagiere, die mit ihrem Verhalten dem Schiffseigentum Schaden zugefügt haben, in Form von Diebstahl oder anderen Vergehen, sind verpflichtet eine Konventionalstrafe in Höhe von 60,- € am Informationscounter des Schiffes zu zahlen. Zusätzlich zu der Konventionalstrafe ist der Schiffseigner befugt, die Entschädigungssumme desverursachten Schadens mit dem Differenzbetrag einzufordern, den die Konventionalstrafe übersteigt.
Bezahlungs-, Umtausch- und Stornobedingungen
Zahlungs- und Stornobedingungen für Einzelreisende
NEU! Buchungen, die mehr als 28 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden, sind innerhalb von 14 Tagen, jedoch spätestens 28 Tage vor Abfahrt zu bezahlen. Werden Buchungen 28 Tage vor Abfahrt oder später vorgenommen, ist die Zahlung sofort fällig.
Buchungen können bis zu 14 Tage vor Abfahrt gebührenfrei storniert werden. Für Buchungen, die 13 bis 2 Tage vor Abfahrt storniert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 20 % berechnet. Ab 48 Stunden vor Abfahrt beträgt die Stornierungsgebühr 100 %.
NEU! Umbuchungen können bis zu 14 Tage vor der Abfahrt gebührenfrei vorgenommen werden. Ist die geänderte Fahrt teurer, muss der Kunde den Differenzbetrag bezahlen. Wird die Umbuchung 2 bis 13 Tage vor der Abfahrt vorgenommen und ist die geänderte Fahrt billiger, wird eine Gebühr in Höhe von 20 % des Differenzbetrages berechnet. Eine zusätzliche Umbuchungsgebühr in Höhe von 5 EUR wird automatisch berechnet.
Erfolgt die Umbuchung in weniger als 48 Stunden vor der Abfahrt und ist die geänderte Fahrt billiger, wird der Differenzbetrag nicht erstattet. Eine zusätzliche Umbuchungsgebühr in Höhe von 5 EUR wird automatisch berechnet.
Bei Buchungen über das Internet oder Mobiltelefon ist die Zahlung sofort fällig.
Wird eine gebuchte Rückfahrt nicht genutzt, wird der Preis einer einfachen Fahrt vom bezahlten Betrag abgezogen und der Restbetrag gemäß den Stornierungsbedingungen erstattet.
Erlebnis- und Kurzreisen
Buchungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Umbuchungen sind nur bis 14 Tage vor Abfahrt möglich.
Buchungen können bis zu 28 Tage vor Abfahrt gebührenfrei storniert werden. Für Buchungen, die 27 bis 14 Tage vor Abfahrt storniert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % berechnet. Ab 14 Tage vor Abfahrt beträgt die Stornierungsgebühr 100 %.
Flug- und Schiffbuchung
Buchungen sind spätestens 14 Tage vor Abfahrt zu bezahlen.
Buchungen können bis zu 14 Tage vor Abfahrt gebührenfrei storniert werden. Für Buchungen, die 13 bis 2 Tage vor Abfahrt storniert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % berechnet. Ab 48 Stunden vor Abfahrt beträgt die Stornierungsgebühr 100 %.
Nach dem Ausdrucken des Flugtickets, sind keine Änderungen mehr möglich (nicht einmal Namensänderungen)!
Fremdleistungen
Gehören zur Buchung auch Dienstleistungen anderer Unternehmen, beispielsweise eines Hotels oder eine andere Schifffahrtsgesellschaft, gelten die Stornierungsbedingungen des Fremdanbieters. Für die von Tallink Silja erbrachten Fährpassagen gelten die oben genannten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Hinweis:
- Der Prozentsatz wird auf Grundlage der Kabinen-, Fahrzeug- und Hotelpreise berechnet und nicht auf voraus gebuchte Dienstleistungen an Bord.
- Bei Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 12 EUR erhoben.
- Ist am Fälligkeitstag keine Zahlung eingegangen, ist Tallink Silja berechtigt, die Buchung zu stornieren.
- Für Gruppenreisen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Empfehlung:
- Um sich im Krankheitsfall von den Stornierungskosten zu schützen, empfiehlt Tallink Silja den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Zahlungen und Stornobedingungen von Gruppen
Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 erwachsenen Fahrgästen. Der Begriff „Kabine" wird auch für die Sitzgelegenheiten an Deck oder einen Liegestuhl verwendet.
1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Reisegruppen leisten zum Zeitpunkt der Buchung eine Vorauszahlung von 10 % des Gesamtpreises.
- Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor der Abfahrt gezahlt werden.
- Erfolgt die Buchung in weniger als 28 Tagen vor der Abfahrt, ist keine Vorauszahlung fällig, da der Gesamtpreis bei der Buchung vollständig zahlbar ist.
2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEI ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN; EINFACHREISEN UND KREUZFAHRTEN
2.1. Stornierungen von Gruppenreisen
Wird die Reservierung für die gesamte Gruppe storniert, werden die Stornobedingungen anhand der ursprünglich gebuchten Anzahl von Kabinen gemäß Abschnitt 2.3 festgemacht.
Teilstornierungen werden als Gruppenstornierung betrachtet, wenn 50 % der ursprünglich gebuchten Kabinen storniert werden.
2.2. Teilstornierungen
Wird die ursprünglich gebuchte Kabinenanzahl um weniger als 50 % storniert, gilt dies als Teilstornierung. In diesem Fall werden die Stornobedingungen anhand der Anzahl der stornierten Tickets gemäß Abschnitt 2.3 festgemacht.
2.3. Gesamte Kabinenzahl einer Reisegruppe
Reisegruppen mit weniger als 100 Kabinen
- Die gesamte Buchung kann bis zu 28 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 27-21 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 10 % des Gesamtpreises aller stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 20-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 25 % des Gesamtpreises aller stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 13-7 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises aller stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 7 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Reisegruppen mit mehr als 100 Kabinen
- Die gesamte Buchung kann bis zu 90 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 28-89 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 10 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 27-21 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 20-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 75 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 14 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Sonder- und Charter-Kreuzfahrten
- Bei Sonder- und Charter-Kreuzfahrten behalten wir uns das Recht gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bezüglich Stornierung und Zahlung vor.
- Als Sonder-Kreuzfahrt gilt eine Reservierung, die von der normalen Kreuzfahrtroute und/oder der Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten und Häfen abweicht.
2.4. Partner
Umfasst die Buchung eine Dienstleistung seitens eines externen Partners von Tallink Silja Oy, wie z. B. ein Schifffahrtsunternehmen, mit der eine Transportkooperation besteht, so sind die Stornobedingungen beider Partner getrennt voneinander zu betrachten.
3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEI ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN, HOTELREISEN
Reisegruppen mit weniger als 50 Zimmern
- Die gesamte Buchung kann bis zu 28 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 27-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 25 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die 13-7 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 7 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Reisegruppen mit mehr als 50 Zimmern
- Wir behalten uns bezüglich Stornierung und Zahlung das Recht gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen vor.
Stornierungen, einschließlich Teilstornierungen, müssen in schriftlicher Form, z. B. als Brief, Fax oder E-Mail, vorliegen. Die Stornierung ist ab dem Tag, an dem die Stornierung bei Tallink & Silja Line eingeht, gültig. Bei Einreichen eines ärztlichen Attestes ist lediglich eine Servicegebühr von 17 € fällig.
Die Gruppenreisen bei Tallink Silja Oy unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrgastbeförderung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, die von der Vereinigung finnischer Reisebüros (SMAL) und dem Verbraucherbeauftragten vereinbart wurden, weshalb bei Gruppen die Stornobedingungen für Reisegruppen anstelle Abschnitt 4 „Recht des Fahrgastes die Reservierung ohne besonderen Grund zu stornieren" gelten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEZÜGLICH ZAHLUNG, ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN BEI DER RECHNUNGSSTELLUNG AN TALLINK SILJA-VERTRAGSKUNDEN
Eine Gruppe besteht aus mindestens zehn (10) erwachsenen Fahrgästen. Der Begriff „Kabine" wird auch für die Sitzgelegenheiten an Deck oder einen Liegestuhl verwendet.
1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Die Reise muss bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin bezahlt werden.
2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEZÜGLICH ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN, EINFACHFAHRTEN UND ABFAHRTSZEITEN DER KREUZFAHRTSCHIFFE
2.1. Stornierungen von Gruppenreisen
Wird die Reservierung für die gesamte Reisegruppe storniert, werden die Stornobedingungen anhand der ursprünglich gebuchten Anzahl von Kabinen gemäß Abschnitt 2.3 festgemacht.
Teilstornierungen werden als Gruppenstornierung betrachtet, wenn 50 % der ursprünglich gebuchten Kabinen storniert werden.
2.2. Teilstornierungen
Wird die ursprünglich gebuchte Kabinenanzahl um weniger als 50 % storniert, gilt dies als Teilstornierung.
In diesem Fall werden die Stornobedingungen anhand der Anzahl der stornierten Tickets gemäß Abschnitt 2.3 festgemacht.
2.3. Gesamte Kabinenzahl einer Reisegruppe
Reisegruppen mit weniger als 100 Kabinen
- Die gesamte Buchung kann bis zu 28 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 27-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 10 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 13-7 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 7 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des gesamten Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Reisegruppen mit mehr als 100 Kabinen
- Die gesamte Buchung kann bis zu 90 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 89-28 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 10 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 27-21 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die 20-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 75 % des Gesamtpreises der stornierten Kabinen erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 14 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des gesamten Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Sonder- und Charter-Kreuzfahrten
- Bei Sonder- und Charter-Kreuzfahrten behalten wir uns das Recht gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bezüglich Stornierung und Zahlung vor.
- Als Sonder-Kreuzfahrt gilt eine Reservierung, die von der normalen Kreuzfahrtroute und/oder der Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten und Häfen abweicht.
Stornierungen, einschließlich Teilstornierungen, müssen in schriftlicher Form, z. B. als Brief, Fax oder E-Mail, vorliegen. Die Stornierung ist ab dem Tag, an dem die Stornierung bei Silja eingeht, gültig.
Die Gruppenreisen bei Tallink Silja Oy unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrgastbeförderung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, die von der Vereinigung finnischer Reisebüros (SMAL) und dem Verbraucherbeauftragten vereinbart wurden, weshalb bei Gruppen die Stornobedingungen für Reisegruppen anstelle Abschnitt 4 „Recht des Fahrgastes, die Reservierung ohne besonderen Grund zu stornieren" gelten.
2.4. Partners
Umfasst die Buchung eine Dienstleistung seitens eines externen Partners von Tallink Silja Oy, wie z. B. ein Schifffahrtsunternehmen, mit der eine Transportkooperation besteht, so sind die Stornobedingungen beider Partner getrennt voneinander zu betrachten.
3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEI ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN, HOTELREISEN
Reisegruppen mit weniger als 50 Zimmern
- Die gesamte Buchung kann bis zu 28 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 27-14 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 25 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die 13-7 vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 7 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Reisegruppen mit mehr als 50 Zimmern
- Wir behalten uns bezüglich Stornierung und Zahlung das Recht gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen vor.
Stornierungen, einschließlich Teilstornierungen, müssen in schriftlicher Form, z. B. als Brief, Fax oder E-Mail, vorliegen. Die Stornierung ist ab dem Tag, an dem die Stornierung bei Silja eingeht, gültig. Bei Einreichen eines ärztlichen Attestes ist lediglich eine Servicegebühr von 17 € fällig.
Die Gruppenreisen bei Tallink Silja Oy unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrgastbeförderung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, die von der Vereinigung finnischer Reisebüros (SMAL) und dem Verbraucherbeauftragten vereinbart wurden, weshalb bei Gruppen die Stornobedingungen für Reisegruppen anstelle Abschnitt 4 „Recht des Fahrgastes, die Reservierung ohne besonderen Grund zu stornieren" gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Zahlung, Änderung und Stornierung von Hotelreisen, Reisegruppen mit mehr als 50 Zimmern
Stornierung von maximal 50 % der gebuchten Zimmer
- Maximal 50 % der gebuchten Zimmer können bis zu 28 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 27-8 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 8 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Stornierung von mehr als 50 % der gebuchten Zimmer
- Die gesamte Buchung kann bis zu 60 Tage vor der Abfahrt ohne Zusatzkosten storniert werden.
- Bei Tickets, die 59-28 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die 27-8 Tage vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 75 % des Gesamtpreises der stornierten Tickets erhoben.
- Bei Tickets, die in weniger als 8 Tagen vor der Abfahrt storniert werden, wird eine Stornogebühr von 100 % des Gesamtpreises des Tickets erhoben.
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
1. Beförderungsvertrag, Beförderer
Der Beförderungsvertrag gilt zwischen dem Beförderer und dem Passagier. Als Nachweis des Beförderungsvertrages gilt die Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.
Tallink Silja Oy ist der Beförderer auf den folgenden Routen:
- Helsinki -Mariehamn - Stockholm (v.v.)
- Turku -Mariehamn - Stockholm (v.v.).
AS Tallink Grupp ist der Beförderer auf allen anderen Routen, insbesondere:
- Tallinn - Helsinki (v.v.)
- Tallinn -Mariehamn/Stockholm (v.v.)
- Riga - Stockholm (v.v.)
2. Anwendbares Recht
Der Beförderungsvertrag unterliegt diesen Beförderungsbedingungen sowie den zwingenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen am Ort des für Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag zuständigen Gerichtes. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind, gelten die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974. Die Beförderungsbedingungen bleiben anwendbar, soweit sie nicht von zwingenden Vorschriften der nationalen Gesetze und des Athener Übereinkommens verdrängt werden.
3. Jurisdiktion
Streitigkeiten in Verbindung mit dem Beförderungsvertrag entscheiden nach Wahl des Klägers die zuständigen Gerichte,
- a) am Sitz des Beklagten,
- b) am vertragsgemäßen Abfahrts- oder Bestimmungsort des Schiffes.
Falls die Bestimmungen des Athener Übereinkommens laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten, können Rechtstreitigkeiten nach Wahl des Klägers auch von einem in Art. 17, 1 (c) und (d) benannten Gericht entschieden werden.
4. Anwendungsbereich
Die Beförderungsbedingungen finden auf die Beförderung von Passagieren, ihrem Gepäck und ihren mitgeführten Fahrzeugen auf See Anwendung. Die Beförderung auf See umfasst nicht den Aufenthalt des Passagiers, seines Fahrzeuges sowie seines Gepäcks im Terminal oder auf dem Kai, sondern beginnt mit dem an Bord gehen und endet mit dem Verlassen des Schiffes. Für andere Dienste und/oder Verträge zwischen dem Passagier und dem Beförderer gelten die Beförderungsbedingungen nicht. Ergänzende Informationen, Sicherheits- und sonstige Regeln finden sich unter der Rubrik „Gut zu wissen" im Internet (www.tallinksilja.com und www.tallinksilja.de) ebenso wie im Katalog des Beförderers.
5. Buchung / Abfertigung / Check-in
Die Buchung ist über das Internet, im Reisebüro, bei Tallink Silja Agenturen oder der Tallink Silja GmbH möglich. Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
Vor- und Zunamen, vollständige Geburtsdaten, Nationalität,Geschlecht aller Reisender, Telefonnummer, Fahrzeugtyp und Kennzeichen des Fahrzeuges sowie dessen Abmessungen. Passagiere mit Fahrzeug (PKW, Busse, Wohnmobile, Gespanne usw.) müssen i.d.R. eine Stunde vor Abfahrt des Schiffes eingecheckt haben. Passagiere ohne eigenes Fahrzeug spätestens ca. 30 Minuten vorher. Die Check-in-Zeiten für die einzelnen Routen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Routenbeschreibungen.
Später eintreffende Passagiere mit oder ohne Fahrzeug werden als nicht gebucht angesehen und der Reihenfolge anderer nicht angemeldeter Passagiere und Fahrzeuge nach Möglichkeit befördert. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall nicht.
6. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Stornierungen von Passagen sind schriftlich an die buchende Agentur, die Hafenbüros oder direkt an die Tallink Silja GmbH zu richten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei den vorbenannten Adressaten. Bei kurzfristigem Rücktritt einzelner Teilnehmer kann eine Erstattung des Reisepreises abzüglich der Stornogebühren nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Check-in-Personals bei der Tallink Silja GmbH eingereicht wird. Diese Bestätigung wird am Abfahrtszeitpunkt vom Personal am Hafen abgegeben.
Alle Strecken
Die Passage muss bis 14 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Wird die Reservierung weniger als 14 Tage vor Abfahrt getätigt, hat die Zahlung ebenso wie bei allen Online-Reservierungen sofort zu erfolgen. Die Kosten, die für den Passagier im Falle des Rücktritts entstehen, betragen:
- bis 14 Tage vor Abfahrt kostenlos
- 13 – 2 Tage vor Abfahrt 20% des Preises
- ab 48 Stunden vor Abfahrt 100% des Preises
- Das Nichterscheinen zur Einschiffung gilt als Rücktritt weniger als 48 Stunden vor der Abfahrt.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen festgelegt.
Wird bei einem Hin- und Rückfahrt-Ticket eine Strecke storniert, zahlt der Passagier den Preis für die einfache Fahrt zzgl. der oben angegebenen Stornierungskosten für die stornierte Strecke.
Die angegebenen Prozente beziehen sich auf Kabinen, Fahrzeuge und Hotelpreise, nicht auf im Voraus gebuchte und bezahlte An-Bord-Leistungen. Eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 wird in jedem Stornierungsfall berechnet. Tallink Silja ist bei Nichtzahlung innerhalb der benannten Fristen berechtigt, die Reservierung ohne Vorankündigung zu stornieren.
Gruppenreisen
Für Gruppenreisen gelten andere Bedingungen. Die Konditionen können jederzeit bei Tallink Silja angefordert werden.
Pauschalreisen
Der Reiseveranstalter ist Tallink Silja Oy (Turku). Es gelten die allgemeinen Pauschalreisebedingungen der Tallink Silja Oy.
Frühbucherrabatt
Die Reservierung ist spätestens 28 Tage vor Abfahrt zu bezahlen.
Bei Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Umbuchung auf einen früheren als den eigentlichen Reisetermin entfällt der Frühbucherrabatt.
Fahrzeugpreise
Bei den Längen- und Höhenmaßen von den Fahrzeugen werden mögliche Lasten- und Dachgepäckträger/Fahrräder berücksichtigt. Falls die bei der Buchung angegebene Höhe überschritten wird,wird ein Aufpreis berechnet. Die Verfügbarkeit eines den neuen, tatsächlichen Maßen entsprechenden Platzes kann jedoch nicht zugesichert werden.
Die dargestellten Preise gelten nicht für den Frachtverkehr. Fahrzeuge ohne Fahrzeugführer sowie Lastfahrzeuge (LKWu.ä.) werden nach einem eigenen Frachttarif berechnet (Fahrzeuge ohne Fahrzeugführer nach einer eigenen Beförderungsvorschrift). Frachtbuchungen können Sie über Tallink Silja Cargo vornehmen:
Tel: +358 - 203 74266, Email: cargo.booking@tallinksilja.com.
Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche auf Erstattung des Fahrpreises verfallen 6 Monate nach dem Zahlungseingang. Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Bei den Hafenbüros ist lediglich die Stornierung möglich. Die Rückerstattung erfolgt über die Stelle, bei der die Buchung vorgenommen wurde. Die Geltendmachung kann für in Deutschland gebuchte Passagen bei der Tallink Silja GmbH, Böckmannstraße 56, 20099 Hamburg oder auch direkt bei der A/S Tallink Grupp, Sadama 5/7, 10111 Tallinn, Estland, erfolgen.
Buchungsbestätigung und Schiff
Die Buchungsbestätigung als Nachweis des Beförderungsvertrages muss am Check-in im Terminal des Beförderers am Abfahrtsort vorgezeigt werden. Dem Passagier ist es nicht erlaubt, die Rechte aus der Buchungsbestätigung auf eine andere Person zu übertragen.
Der Beförderer ist nicht verpflichtet, Ersatz für gestohlene, verlorene oder zerstörte Buchungsbestätigungen oder andere Dokumente zu leisten. Das Recht des Passagiers und des Beförderers, den Beförderungsvertrag aufzuheben, regeln die in der Klausel 2 benannten Rechtsvorschriften.
7. Durchführung der Beförderung, Preis- und Fahrplanänderungen
Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung auch mit einem anderen als dem angekündigten oder dem in der Buchungsbestätigung oder einem anderen Dokument verzeichneten Schiff durchzuführen.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, Preis- und Fahrplanänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen. In Fahrplänen ausgewiesene Zeiten können nicht garantiert werden.
Soweit Änderungen wetterbedingt sind oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet der Beförderer nicht für Schäden oder Kosten jedweder Art, die dem Passagier durch hierdurch bedingte Fahrplanänderungen entstehen.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Passagier darf nicht ohne besondere und separate Absprache mit dem Beförderer lebende Tiere ins Terminal oder an Bord mitbringen.
Der Beförderer hat aus Sicherheitsgründen das Recht, im Terminal sowie an Bord den Ausweis des Passagiers zu kontrollieren und das Reisegepäck zu besichtigen. Der Beförderer behält sich vor, Passagieren die Beförderung zu verweigern, soweit sie eine Gefahr für andere darstellen können.
9. Haftung des Beförderes
Die Haftung des Beförderers wird durch die in der Klausel 2 benannten Rechtsvorschriften – soweit sie zwingend sind – bestimmt. Sie ist aber immer beschränkt und zwar auf den Betrag, der in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, dem Athener Übereinkommen von 1974 oder dem Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen von 1976 angegeben worden ist. Die Haftung des Beförderers ist ferner beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den internationalen Konventionen betreffend die Beschränkung von seerechtlicher Haftung, je nachdem,welche dieser Bestimmungen am Ort des zuständigen Gerichtes anzuwenden sind. Der Beförderer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit etwaigen Verzögerungen, die dem Passagier und seinem Gepäck/seinem Fahrzeug vor oder nach der Beförderung auf See entstanden sind und zwar unabhängig davon,wie sie zustande gekommen sind. Der Beförderer haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gelder, Wertpapiere, Juwelen, Kunstgegenstände, elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände, soweit er sie nicht in Verwahrung genommen hat.
Der Passagier ist verpflichtet, dem Beförderer den Verlust/die Beschädigung des Reisegepäckes/des Fahrzeuges schriftlich mitzuteilen.
- a) Im Falle eines offenbaren Schadens bevor oder zu dem Zeitpunkt, an welchem der Passagier das Schiff verlässt,
- b) im Falle eines nicht offenbaren Schadens oder des Verlustes innerhalb von 15 Tagen nach der Ankunft/dem Zeitpunkt, an welchem die Rücklieferung stattfindet/hätte stattfinden sollen.
Soweit der Passagier diesen Mitteilungspflichten nicht nachkommt, gilt, soweit der Passagier den Gegenbeweis nicht erbringt, das Gepäck/das Fahrzeug als unbeschädigt entgegen genommen. Die Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Zustand des Gepäcks/des Fahrzeuges mit dem Beförderer gemeinsam festgestellt worden ist.
10. Haftung der Bediensteten des Beförderers, der Agenten und der selbständigen Vertragspartner
Wird eine Klage direkt gegen den Reeder, den Charterer, den Kapitän, die Besatzung oder andere Bedienstete des Beförderers, Agenten oder selbstständigen Vertragspartner erhoben, sind diese Personen berechtigt, dieselben Haftungsbeschränkungen/-befreiungen geltend zumachen, wie der Beförderer nach diesen Beförderungsbedingungen, so als wären diese Bedingungen direkt zu Gunsten dieser Personen geschaffen worden. Der Beförderer handelt beim Abschluss des Beförderungsvertrages nicht nur im eigenen Namen, sondern auch als Vertreter und Treuhänder für Dritte, soweit auch diese Vertragspartner sind oder als solche angesehen werden.
Der Gesamtentschädigungsbetrag,welcher von dem Beförderer oder den zuvor genannten Dritten zu leisten ist, darf unter keinen Umständen die Höchstbeträge überschreiten, die im Beförderungsvertrag sowie den gemäß Klausel 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt sind, sofern diese anwendbar sind.
Vorbehalte/Hinweise
Die Kataloge von Tallink Silja 2014 inkl. der Preise und Fahrpläne beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Drucklegung im November 2024.
Die Reederei behält sich das Recht auf Fahrpreis- und Fahrplanänderungen – ohne Vorankündigung – vor.
Insbesondere gilt dies in Bezug auf eine Erhöhung der Treibstoffpreise. Soweit nach Vertragsschluss eine Erhöhung des Einkaufspreises erfolgt, wird diese bezogen auf die Kosten der jeweiligen Passage so auf den einzelnen Passagier/Reisenden umgelegt, dass die konkreten Mehrkosten durch die Zahl der Passagierplätze pro Schiff geteilt wird,wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Antritt der Passage mehr als 4 Monate liegen.
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer ausreichenden Reise- und Reisegepäckversicherung. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an eine Versicherung oder an Ihr Reisebüro.
Eurail and InterRail cards
Rabatte für Eurail- und InterRail-Pass Inhaber | ||
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Route | Rabatt | |
Alle Tallink Silja Routen
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20- 50% |
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Achtung! Ein gültiger Eurail / InterRail-Pass muss beim Check-in im Terminal vorgelegt werden Die Ermäßigungen beziehen sich auf reguläre Oneway-Tarife für die Kabinenklassen C / E-A Class. Der Rabatt gilt nur für die gesamte Kabine und ist nicht auf geteilte Plätze in Gemeinschaftskabinen anwendbar und gilt nicht für Minikreuzfahrten und Hotelpakete. Geben Sie bei der Online-Buchung den Aktionscode EURAIL oder INTERRAIL ein, je nachdem, über welche Karte Sie verfügen. |
Fahrgastrechte in der EU
EU Verordnung Nr. 1177/2010 Passagierrechte:
Lesen Sie mehr:
EU-Verordnung Nr. 1177/2010 über die Rechte von Passagieren im See-und Binnenhäfen Wasserstraße »
Zusammenfassung der Bestimmungen über die Rechte der Fahrgäste im See-und Binnenschiffsverkehr (PDF) »
Fotoservice an Bord
Auf einigen Schiffen der Tallink Silja ( außer Star und Superstar ) können Sie sich beim Betreten des Schiffs fotografieren lassen. Sie können das Foto als Souvenir kaufen. Die Fotos werden zu keinerlei sonstigen Zwecken verwendet. Nicht eingelöste Fotos werden unmittelbar nach dem Ende der Reise vernichtet.
Haustiere an Bord
Auskünfte zur Beförderung und Einführung von Haustieren erteilt Ihnen:
Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Deutschland
Tel.: 030/ 2006-0 oder 01888/ 529-0
www.bmelv.de
Evira, Amt für Lebensmittelsicherheit in Finnland
Tel.: +358 20 690 991 (Mo–Fr 9–11 Uhr)
Faksi +358 20 772 4350
E-Mail: ehyt@evira.fi
www.evira.fi
Haustiere sind an Bord aller Kreuzfahrten in speziellen Haustierkabinen oder Käfigen erlaubt (außer; nicht erlaubt auf einigen Sonderfahrten). Ein Blindenhund kann an Bord aller Fähren mitgenommen werden und unterliegt nicht der Transportgebühr. Die einen Blindenhund betreffenden amtlichen Dokumente müssen mit den allgemeinen amtlichen Anforderungen übereinstimmen.
Passagiere mit mitgeführten Haustieren haben die einschlägigen amtlichen Vorschriften zur Tierbeförderung zu beachten und gültige amtliche Bescheinigungen vorzulegen. Falls die Bescheinigungen nicht gültig sind und die zuständige Behörde für ein Tier ein Mitführverbot ausspricht, hat der Tierhalter für die entstehenden Kosten aufzukommen. Pro Abfahrt kann nur eine begrenzte Anzahl von Haustieren mitgenommen werden. Haustiere sind nicht in allen Hotels erlaubt – bitte erkundigen Sie sich bei der Buchung, ob Sie Ihr Haustier mitnehmen können.
Gefährliche Tiere dürfen unter keinen Umständen mitgeführt werden.
Ein Heimtierausweis ist für alle Passagiere, die mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union reisen, obligatorisch.
Größere Haustiere (mehr als 8 kg) können in einem speziellen Hundekäfig oder in einer separat zu buchenden tierfreundlichen Haustierkabine reisen. Die Verfügbarkeit von Haustierkabinen ist begrenzt. Haustiere müssen immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie sich außerhalb der Kabine befinden.
Kleine Haustiere (weniger als 8 kg) können in Transportboxen oder Tragetaschen in allen Innenräumen der Schiffe mit Ausnahme der Kinderzone, des Restaurants, der Kneipe und der Bar mitgenommen werden. Haustiere dürfen während der Fahrt nicht allein gelassen werden.
Aus Gründen der öffentlichen Hygiene an Bord aller Schiffe der Tallink Silja Line sind Haustiere in Bars, Restaurants und den öffentlichen Räumen des Schiffes nicht erlaubt. Haustiere sind nur in haustierfreundlichen Kabinen erlaubt, nicht aber in den Betten.
Linienverkehr zwischen Schweden und Finnland (inklusive Ålandinseln):
Preis: 16 €/Tier/Strecke.
Sowohl auf Tages- als auch auf Nachtfahrten besteht eine Kabinenbuchungspflicht. In der Kategorie A-, B- oder C-Class (nicht in der Promenade-Class) muss die komplette Kabine vom Passagier mit Haustier gebucht werden. Es gibt nur eine eingeschränkte Anzahl von Kabinen für Haustiermitnahme. Es werden bis zu drei Tiere pro Kabine zugelassen.
Linienverkehr zwischen Schweden und Estland/:
Preis: 16 €/Tier/Strecke.
Tiere müssen in Käfig oder Kabine befördert werden. Es ist nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Kabinen verfügbar. Es werden bis zu drei Tiere pro Kabine zugelassen.
Es sind zwei Größen von Tierkäfigen verfügbar:
3 kleinere Käfige mit den Maßen 84x65x96 cm
2 größere Käfige mit den Maßen 100x84x96 cm
Linienverkehr zwischen Finnland und Estland:
Preis: 9 €/Tier/Strecke.
Tiere müssen in einer Transportbox befördert werden. Tiermitnahme pro Abfahrt begrenzt. Auf der Star/Superstar können die Tiere ohne Bezahlung im Fahrzeug auf eigene Verantwortung befördert werden. Die Tierhalter dürfen das Autodeck während der Fahrt nicht betreten. In den Tierkabinen der Star und Superstar sind bis zu drei Haustiere erlaubt.
An Bord der Star befinden sich 6 Tierkäfige mit den Maßen 70x96x92 cm.
An Bord der Megastar befinden sich 6 kleinere Tierkäfige mit den Maßen 69x77,5x102 cm und 4 größere Tierkäfige mit den Maßen 103,5x77,5x102 cm.
Silja Europa
Preis: 9€/Tier/Strecke. Nur in der Tierkabine möglich. Es ist nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Kabinen verfügbar.
Auf der Übernachtfahrt kostet die Haustiermitnahme 26€/ Tier. Es werden bis zu drei Tiere pro Kabine zugelassen.
Linienverkehr zwischen Schweden und Lettland:
Preis: 16 €/Tier/Strecke
Tiere müssen in Käfig oder Kabine befördert werden. Es ist nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Kabinen verfügbar. Es werden bis zu drei Tiere pro Kabine zugelassen.
Achtung! Keine Tierkäfige an Bord der Isabelle.
Verlorenes und Fundsachen
Für Fundsachen, die auf den Routen Stocholm-Helsinki, Helsinki-Tallinn, Stockholm-Turku und Stockholm–Tallinn aus verkehrenden Schiffen verloren gegangen sind, wenden Sie sich bitte an:
Suomen Löytötavarapalvelu (Finnischer Fundsachendienst)
Besuchsadresse:
Mäkelänkatu 56
00510 Helsinki
FINLAND
Geöffnet Mo-Fr von 09.00 bis 18.00 Uhr
Auskünfte:
Tel. +358 (0)600 41006 (1,97 €/Min. + Ortstarif)
Fax +358 (0)9 680 2306 (1,99 €/Fax)
Internet:
Für Fundsachen auf der Route Stockholm–Riga wenden Sie sich bitte an Ihr Tallink Silja-Büro.
Die Reederei haftet nicht für Wertsachen, die in der Kabine aufbewahrt werden. Wir empfehlen, dass Sie diese der Bordrezeption zur Aufbewahrung geben.
Medizinische Versorgung, Schwangerschaft und Reisende mit Behinderung
Medizinische Versorgung, Schwangerschaft und Behinderung
Bei Krankheitsfällen und für Erste Hilfe bei Unfällen steht auf den Schiffen eine Krankenschwester oder eine Person mit Erste-Hilfe-Kenntnissen zur Verfügung.
Achtung: Nicht auf der Star und Superstar!
Erkrankte Personen werden gebeten, sich vor der Reise von einem Arzt eine Reisefähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Schwangeren empfehlen wir, während der letzten Schwangerschaftsphase von einer Reise abzusehen.
Behinderte bzw. Gehbehinderte weisen wir auf evtl. Einschränkungen während der Seereise hin und bitten, entsprechende Vorsorgemaßnahmen für Notfälle zu treffen.
Personen, die während der Seereise einer Betreuung bedürfen, werden gebeten, eine/einen Reisebegleiter/in zu engagieren.
Personen mit eingeschränkter Reisefähigkeit werden gebeten, uns diesen Sachverhalt bei Buchung mitzuteilen. Bitte sofort bei Betreten des Schiffes der Bordinformation die erforderlichen Personen- und Kabinenangaben aufgeben.
Der Kapitän des Schiffes behält sich aus Sicherheitsgründen bezüglich der Durchführung der Reise und der Hinzuziehung einer Reisebegleitung die ihm zustehende Weisungsbefugnis vor.
FÜR PASSAGIERE MIT BEHINDERUNG
Tallink Silja möchte Menschen mit Behinderung den Aufenthalt an Bord so komfortabel und angenehm wie möglich gestalten. Die Betreuung am Terminal und/oder auf den Kreuzfahrtschiffen ist für Passagiere gedacht, deren Mobilität aufgrund einer Verletzung oder einer Behinderung eingeschränkt ist, für Seh- und Hörgeschädigte, für Menschen mit vorübergehend eingeschränkter Bewegungsfreiheit und für alle Passagiere, die besonderer Betreuung bedürfen.
Dieser Service ist kostenfrei. Um Ihnen die Fahrt so angenehm wie möglich machen zu können, bitten wir Sie Folgendes zu beobachten: Informieren Sie Ihr Reisebüro oder das Schifffahrtsunternehmen, wenn Sie Betreuung benötigen. Holen Sie sich alle nötigen Informationen ein, bevor Sie Ihre Reise planen. Schätzen Sie ab, in welchem Maße Sie betreut werden müssen, insbesondere wenn Sie ohne Hilfe keine längeren Strecken zurücklegen können. Strecken zwischen dem Check-in und den Schiffen sind in manchen Fällen recht lang.
Die Betreuung, die am Terminal und/oder auf den Schiffen angeboten wird, ist die so genannte allgemeine Betreuung. Wenn Sie Hilfe bei z. B. der Essenseinnahme, Heben, Kommunizieren, der Medikamenteneinnahme oder dem Toilettengang benötigen, bitten wir Sie, Ihre eigene Betreuungsperson mitzubringen.
Fahrgäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben das Recht, einen persönlichen Assistenten mit auf die Reise zu nehmen:
- Der Kunde muss die Altersbeschränkungen erfüllen, um einen Assistenten kostenlos mitnehmen zu können.
Bei minderjährige Fahrgästen:
- Minderjährige Fahrgäste im Alter von 15 bis 17 Jahren, die allein auf einer Reise ohne Übernachtung reisen können, haben das Recht, kostenlos einen Assistenten auf die Reise mitzunehmen.
- 0-14-jährige Minderjährige können nur zusammen mit einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson reisen. Zusätzlich zu einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson ist es möglich, einen Assistenten zur gleichen Buchung hinzuzufügen. Der Assistent reist kostenfrei.
BETREUUNGS-SERVICE
Fordern Sie bei Ihrer Reiseplanung oder spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt in Ihrem Reisebüro oder dem Schifffahrtsunternehmen den Betreuungs-Service an. Bitte geben Sie auch an, ob Sie einen Rollstuhl oder andere Hilfsgeräte verwenden. Bei Ankunft am Terminal ist die Person, die den Betreuungs-Service in Anspruch nehmen möchte, gebeten, sich am Meeting-Point registrieren zu lassen. Ihr/e Betreuer/in wird daraufhin informiert und begleitet Sie anschließend am Check-in und zum Schiff. Bei Ankunft nach einer Reise werden Sie vom Schiff zum Meeting-Point am Terminal begleitet.
BETREUUNGS-SERVICE ANFORDERN
Betreuungs-Service bei Tallink Silja anfordern:
TALLINK SILJA KUNDENBETREUUNG
Tel.: 040- 547 541 222
ACHTUNG! Der Betreuungsservice muss bis spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt angefordert werden.
Öffnungszeiten 03.06.-18.08.2013:
- Montag - Freitag, 08:00 - 21:00 Uhr
- Samstag 09:00 - 20:00 Uhr
- Sonntag 09:00 - 21:00 Uhr (ausgenommen: 21.06. 08:00 - 18:00 Uhr und 22.06. 09:00 - 18:00 Uhr)
Öffnungszeiten ab 19.8.2013:
- Montag - Freitag 08:00 - 21:00 Uhr
- Samstag 09:00 - 18:00 Uhr
- Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr
oder
KONTAKTFORMULAR / BETREUUNGS-SERVICE
Bitte Formular ausfüllen (auf Englisch) »
Sie können den Service auch im Reisebüro anfordern, das Ihre Reise gebucht hat.
WEITERE INFORMATIONEN
EU-Verordnung Nr. 1177/2010 bezüglich der Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr »
Regeln und Vorschriften auf Schiffen
AS TALLINK GRUPP / TALLINK SILJA OY SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE
Die Passagiere sind angehalten, folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten, den Sicherheitshinweisen des Schiffspersonals sowie den Angaben der Sicherheitsschilder an Bord zu folgen, damit allen mitreisenden Passagieren höchstmöglicher Reisekomfort, Sicherheit und Schutz gewährleistet werden kann. Die diensthabende Crew arbeitet nach den Anweisungen des Schiffskapitäns, um Ordnung, Schutz und Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Passagieren ist es während der Reise untersagt, andere Passagiere zu belästigen, zu bedrohen oder sich in sonstiger Art und Weise unangemessen zu verhalten. Passagiere, die ihre Selbstbeherrschung verlieren, massiv stören oder sich unangemessen verhalten, werden bis zum Ende der Reise in einem speziell vorgesehenen Raum untergebracht.
- 1. Passagiere müssen eine mit EAN-Code versehene gültige Bordkarte vorlegen und sich auf Nachfrage seitens des Sicherheitspersonals oder anderer Mitarbeiter anhand eines Identitätsdokumentes ausweisen können.
- 2. Jede Person, die sich an Bord des Schiffes oder auf dem Hafengelände aufhält, kann einer Leibesvisitation oder einer Gepäckkontrolle unterzogen oder um Auskunft zu Fragen der Sicherheit und Gefahrenabwehr gebeten werden. Es besteht keine Verpflichtung, der Gepäckkontrolle, der Leibesvisitation oder der Erteilung von Auskünften zuzustimmen, aber die Person, die sich dem verweigert, kann vom Schiff oder vom Hafengelände verwiesen werden, und die Polizei kann darüber informiert werden. Jedes verschlossene Gepäck, Fahrzeug, jede Kabine oder jeder andere geschlossene Raum des Passagiers kann durchsucht werden. Einem Passagier, dem der Zutritt an Bord verweigert oder der vom Schiff verwiesen wurde, steht kein Anspruch auf Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Fahrkarten oder sonstige Kosten zu, die dem Passagier entstanden sind.
- 3. Während der Reise müssen Passagiere im Besitz gültiger Reisedokumente sein. Wird das Schifffahrtsunternehmen aufgrund fehlender Reisedokumente oder anderer fehlender Unterlagen haftbar gemacht, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des betroffenen Passagiers.
- 4. Passagieren kann das Betreten des Schiffes verweigert werden, wenn sie sich anderen Passagieren gegenüber drohend, störend oder belästigend verhalten, Vorgaben nicht erfüllen, unangemessen gekleidet sind oder in sonstiger Weise Anlass zur Beschwerde geben. Personen, die unter massivem Einfluss von Rauschmitteln stehen, Vorschriften missachten, durch Ruhestörung auffallen, die Sicherheit anderer Passagiere und ihre eigene Sicherheit beeinträchtigen, werden in einen speziellen Raum gebracht und u. U. im Abreisehafen oder im nächstgelegenen Hafen des Schiffes verwiesen und anschließend der Polizei übergeben werden. Personen, die andere Passagiere im Kabinenbereich belästigen, verlieren das Nutzungsrecht ihrer Kabine und werden den eben beschriebenen Maßnahmen unterzogen.
- 5. Der Genuss alkoholischer Getränke ist ausschließlich in den Restaurants sowie den anderen Räumen des Schiffes, in denen ein Ausschank stattfindet, erlaubt. Auch der Genuss von an Bord mitgebrachten alkoholischen Getränken ist untersagt. Der Genuss von alkoholischen Getränken in den öffentlichen Bereichen des Schiffes, die in den Tax-Free- oder Traveler-Shops des Schiffes gekauft wurden, ist verboten. Des Weiteren ist der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln an Bord, mit Ausnahme von Spezialdiäten oder Babynahrung nicht gestattet. Der Passagier darf keine Lebensmittel und keinen Alkohol an Bord von Minikreuzfahrten, von Dritten organisierten Reisen und Sonderfahrten und/oder Sonderkreuzfahrten mit Ausnahme von Spezialdiät oder Babynahrung mitbringen. Das Unternehmen hat das Recht, Alkohol und Lebensmittel zurückzuhalten und zu vernichten, ohne den Passagier entschädigen zu müssen.
- 6. Den Passagieren ist es nicht gestattet, gefährliche Gegenstände oder Materialien an Bord zu bringen. Schusswaffen oder andere Waffen und Munition müssen bei der Buchung der Reise oder am Informationsschalter des Schiffes angemeldet und in der Sicherheitsbox an Bord des Schiffes hinterlegt werden. Die Besatzung hat das Recht, Unterlagen zu verlangen, die es dem Passagier erlauben, die Waffe oder Munition in das Bestimmungsland mitzunehmen. Ohne Vorlage der Dokumente hat das Unternehmen das Recht, die Beförderung des Passagiers in das Bestimmungsland zu verweigern. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Passagier entstehen.
- 7. Der Besitz und Konsum von Drogen an Bord ist verboten, und die Polizei wird benachrichtigt. Das Mitführen von Medikamenten für den medizinischen Gebrauch erfordert ein ärztliches Attest, dessen Vorlage verlangt werden kann.
- 8. Die Entfachen von offenem Feuer an Bord ist verboten (Wachskerzen, Gasbrenner usw.). Passagiere dürfen keine Boiler, Kaffeemaschinen, Röster oder andere Elektrogeräte verwenden, die der Nahrungszubereitung von durch die Passagiere an Bord gebrachte Lebensmittel in den Passagierräumen, einschließlich der Kabinen, dienen. Werden Geräte dieser Art trotzdem an Bord gebracht und verwendet, sind Mitarbeiter des Schifffahrtsunternehmens befugt, die Geräte am Informationsschalter des Schiffes zu verwahren. Die Geräte werden den Passagieren 15 Minuten vor Anlegen im Zielhafen wieder ausgehändigt.
- 9. Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) in den Passagierbereichen, Kabinenbereichen und anderen öffentlichen Bereichen sowie das Verdecken oder Beschädigen der Rauchmelder des Schiffes ist strengstens untersagt.
- 10. Während der Fahrt dürfen sich Passagiere nur in den für Passagiere vorbehaltenen Bereichen und Räumen aufhalten. Der Aufenthalt auf dem Autodeck, Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen oder das Auffüllen der Fahrzeuge mit Treibstoff ist während der Fahrt untersagt.
- 11. Passagiere sind angehalten, den Reisekomfort der anderen Passagiere nicht zu beeinträchtigen. Die Verwendung von Lautsprechern oder anderen ähnlichen Geräten, die laute Geräusche erzeugen können, ist im Kabinenbereich nicht gestattet, und solche Geräte können vorübergehend bis zum Ende der Reise zurückgehalten werden.
- 12. Die Leiter von Jugendreisegruppen sind verantwortlich für alle Mitglieder der Gruppe und haben Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der Reisegruppe die Sicherheitsbestimmungen an Bord einhalten. In Problemsituationen arbeitet der Gruppenleiter mit der Crew zusammen und folgt deren Anweisungen.
- 13. Die in der Kabine befindlichen Gegenstände (Kissen, Bettwäsche, Stühle und andere Gegenstände, die Eigentum des Schifffahrtsunternehmens sind) dürfen nicht beschädigt oder aus dem Kabineninnenraum entwendet werden. Im Falle von in den Räumlichkeiten des Schiffes sattfindendem Diebstahl, Raub, Betrug oder Bedrohung, wird die Polizei informiert.
- 14. Jegliche vorsätzliche Beschädigung, Verletzung oder ungerechtfertigte Aktivierung der Sicherheitseinrichtungen des Schiffes (Feuerlöscher, Sprinkler, Alarme, Rettungsboote, -westen und Sicherheitszeichen wie Kabinennummern, die Liste ist nicht vollständig) ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung wird die Polizei informiert.
- 15. Passagiere, die durch ihr Handeln Schiffseigentum beschädigen oder stehlen, sind verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Schadenszahlungen können von den Passagieren direkt am Informationsschalter des Schiffes geleistet werden oder werden nach der Reise eingeholt. Passagiere, die sich eine Kabine unter der gleichen Buchungsnummer teilen, werden zu gleichen Teilen für Schäden an der Kabine oder der Kabineneinrichtung haftbar gemacht.
- 16. Passagieren ist es untersagt an Bord Geschäfts- oder Verkaufsaktionen durchzuführen, Gelder zu sammeln, Lotteriespiele oder Werbeveranstaltungen durchzuführen, politische Reden zu organisieren oder selbst zu halten, es sei denn es liegt vorher die Genehmigung des Schifffahrtsunternehmens vor.
- 17. Das Schifffahrtsunternehmen trägt keine Haftung für Bargeld, Wertpapiere, Gold- und Silbergegenstände, Schmuck, Zier- und Kunstgegenstände oder andere Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in der Kabine aufbewahrt werden. Wertsachen und Schmuck können im Safe am Informationsschalter des Schiffes aufbewahrt werden.
- 18. Wird eine an Bord begangene Handlung nach den Gesetzen des Flaggenstaates als Straftat angesehen, so ist der Kapitän nach den einschlägigen Gesetzen des Flaggenstaates verpflichtet, die Beweise zu sammeln und den Tatort für die Behörden zu sichern.
- 19. Das Fotografieren oder Filmen von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern an Bord ist nur mit deren Zustimmung gestattet.
Passagiere erhalten am Terminal, an Bord des Schiffs sowie in den Reise- und Informationsunterlagen Hinweise zur Gepäckaufbewahrung. Zusätzliche Informationen sind in den Verkaufsbroschüren und auf der Website des Unternehmens auf www.tallink.com und www.tallinksilja.com nachzulesen.
Alle Passagiere (d.h. Personen, die nicht Mitglied der Crew sind) unterliegen an Bord und am Terminal den oben gemachten Bestimmungen gemäß §60 (4) Estnisches Handelsschifffahrtsgesetz, Finnisches Seeverkehrsgesetz Kapitel 15 (4), Schwedisches Seeverkehrsgesetz Kapitel 15 (7), Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, EU-Verordnung 725/2004 und den im Sicherheitsrundschreiben der estnischen, finnischen, lettischen und schwedischen Seebehörden festgelegten Bestimmungen. Genehmigt vom Vorstand der AS Tallink Grupp, 15.03.2023
Sicherheit an Bord und auf dem Autodeck
Sicherheit an Bord
Allgemeine Informationen
Es ist unser oberstes Anliegen, die Sicherheit unserer Passagiere, ihres Gepäcks und unserer Umwelt zu garantieren. Die Sicherheitsstandards unserer Schiffe sowie auch das Know-how unseres Personals in Sicherheitsfragen sind erstklassig.
Unser Personal
Unsere Crew wird vor Beginn ihrer Tätigkeit auf den Schiffen mit den grundlegenden Sicherheitsfragen vertraut gemacht. Zusätzlich werden wöchentliche Sicherheitsübungen durchgeführt. Tallink Silja arbeitet eng mit internationalen maritimen Rettungsdiensten zusammen und führt mit diesen bedeutende Übungen an Bord unserer Schiffe durch. Der Großteil der Crewmitglieder verfügt über Zusatzwissen in Feuerschutzmaßnahmen und im Umgang mit Rettungsbooten.
Schiffe
Unsere Schiffe sowie die Sicherheitsstandards unserer Schiffe werden regelmäßig durch Schifffahrtsbehörden kontrolliert und zertifiziert. Neben der regelmäßigen Wartung werden interne Prüfungen und Kontrollen durchgeführt. Bei jeder Abfahrt ist allgemeiner Überblick über die Sicherheit durch die Besatzung gegeben. Weitere Informationen über Sicherheit an Bord ist in den Kabinen und an der Schiffsinformation vorhanden. Unser Personal ist Ihnen auch bei weiteren Fragen behilflich.
Notfallsituationen
Unsere Crew wird laufend durch aktuelle Maßnahmen geschult, um Personen in Notfallsituationen aus ihren Kabinen oder anderen Räumlichkeiten zu retten. In Notfallsituationen ist ein Signal überall auf dem Schiff zu hören. Das Signal besteht aus 7 kurzen und 1 langem Signal, was bedeutet, dass sich jeder Passagier unverzüglich zur nächsten Rettungsstation begeben muss. Karten mit Informationen über die Rettungsstationen sind in den Kabinen und in den Gängen zu finden. Weitere Informationen werden durch Lautsprecher bekannt gegeben. An Ihrer Rettungsstation erhalten Sie von unserer Crew weitere Anweisungen.
Sicherheitsausrüstung
Die Zahl der Sicherheitsausrüstungen ist immer im Einklang mit der maximalen Anzahl der Personen an Bord. Rettungswesten mit Handhabungsanleitung für Erwachsene und für Kinder befinden sich an den Rettungsstationen.
Rauch- und Hitzealarm
Alle Räume des Schiffes sind mit Rauch- /Hitzemeldern und Sprinklern ausgestattet, die im Notfall die Crew darüber informieren, wenn Rauchentwicklung an Bord auftritt oder die Temperatur steigt. Brandschutztüren befinden sich zwischen den Sektoren auf dem Schiff. Die Gänge sind mit beleuchteten Anweisungen für den Ausstieg gekennzeichnet. Den ganzen Tag über gibt es regelmäßigen Kontrollgänge durch unser geschultes Personal.
Information
Sicherheitsinformationen können Sie an Bord in Ihren Kabinen, auf den Sicherheitstafeln und Fernsehmonitoren finden. Während des Auslaufens aus dem Hafen hören Sie alle Sicherheitsinformationen noch einmal durch die Lautsprecheranlage. Jeder Passagier ist dafür selbst verantwortlich, sich mit den Sicherheitsbestimmungen an Bord vertraut zu machen und seine nächste Rettungsstation zu kennen. Bei Fragen können sich jederzeit gerne an unsere Crew wenden.
Sicherheit auf dem Autodeck
Passagiere mit Fahrzeug und Passagiere mit Motorrad müssen Folgendes beachten:
Reisegepäck und sonstige Güter im Fahrzeug müssen gut befestigt werden. Rauchen sowie Entfachen eines offenen Feuers auf dem Autodeck ist verboten.
Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Autodecks während der Seereise nicht gestattet. Die Türen zum Autodeck werden nach der Abfahrt verschlossen und eine Stunde vor Ankunft wieder geöffnet.
Auf dem Autodeck ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Der Motor darf erst gestartet werden, wenn dies erlaubt wird.
Leicht entflammbare Flüssigkeiten dürfen nicht in offenen Behältern transportiert werden. Gasflaschen in Wohnwagen und -mobilen müssen zugedreht sein. Gefährliche Stoffe sind anzugeben. Für die Beförderung von als gefährlich eingestuften Gütern (z. B. Gase, Sprengstoffe, entflammbare und ätzende Flüssigkeiten) auf den Passagierschiffen gelten bestimmte Beschränkungen. Wenn Sie derartige Güter befördern, bitte setzen Sie sich mit Tallink Silja Cargo in Verbindung und überprüfen Sie, dass alle diesbezüglichen Dokumente in Ordnung sind.
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN AN BORD
Tallink-Schiffe
auf der Route Finnland-Estland werden Bargeldzahlungen in Euro (EUR) akzeptiert. Folgende Kredit- und Kundenkreditkarten sind an Bord zulässig:
Fahrten auf der Route Stockholm-Riga
Euro (EUR) sind als Zahlungsmittel zugelassen. Folgende Kredit- und Kundenkreditkarten sind an Bord zulässig:
Fahrten auf der Route Stockholm-Tallinn.
Euro (EUR) sind als Zahlungsmittel zugelassen. Folgende Kredit- und Kundenkreditkarten sind an Bord zulässig:
Silja-Schiffe
Bargeldzahlungen in Euro sind möglich. Alle Ladengeschäfte akzeptieren auch andere Währungen (ausschließlich Geldscheine).
Folgende Kredit- und Kreditkundenkarten werden an Bord der Silja-Schiffe auf den Schweden-Finnland Routen akzeptiert:
* - Transaktionen mit schwedischen Karten werden in schwedischen Kronen nach den aktuellen Wechselkursen der Fähre durchgeführt an der aktuellen Festpreis für die Fähre durchgeführt. Mit einem Euro-Konto wird die Transaktion in Euro durchgeführt.
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN AN DEN TERMINALS/VERKAUFSTELLEN
Achtung: In den Helsinki Terminals ist Bargeldzahlung nicht mehr möglich! Sie können mit den oben genannten Kreditkarten zahlen. Die Verkaufsstellen akzeptieren als Zahlungsmittel Euro, finnische Bankkarten sowie EuroCard, MasterCard, VISA, VISA Electron, Maestro, American Express und Diners Club International. Das Turku-Terminal akzeptiert als Zahlungsmittel Euro, finnische Bankkarten und die oben genannten Kreditkarten. Die Erottaja- Verkaufsstelle akzeptiert als Zahlungsmittel auch Stockmann-Kundenkarten. Das Tallinn-Terminal akzeptiert als Zahlungsmittel estnische Bankkarten und die oben genannten Kreditkarten, die auf Tallink-Schiffen zulässig sind. Das Värtan-Terminal in Stockholm akzeptiert alle internationalen Kredit- und Kundenkreditkarten sowie schwedische Bankkarten. Achtung: Finnische Bankkarten können leider aufgrund des schwedischen Bankensystems nicht akzeptiert werden.
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN IN ESTLAND
Das Tallinn-Terminal akzeptiert Bargeldzahlungen in EUR sowie Zahlungen mit estnischen Bankkarten und den oben genannten Kreditkarten. In Estland ist seit dem 01.01.2011 der EUR die einzig gültige Währung. Internationale Kreditkarten werden in den meisten Ladengeschäften akzeptiert. Gegen Vorlage der Kreditkarte zahlen Banken und bestimmte Geldautomaten Bargeld aus.
WÄHRUNG
Am Informationsschalter an Bord können Währungen getauscht und Münzen für die Spieleautomaten gewechselt werden
Zeitunterschied und Zeiten an Bord
Abfahrts- und Ankunftszeiten der Schiffe werden stets in Ortszeit angegeben. Der Zeitunterschied zwischen Deutschland und Finnland, Estland und Lettland beträgt eine Stunde (+1 h). In Schweden gilt die mitteleuropäische Zeit.
Überprüfen Sie die auf dem Schiff gültige Zeit bei der Buchung.
Fahrzeugpreise
Bei den Längen- und Höhenmaßen von Fahrzeugen werden mögliche Lasten oder Dachgepäckträger berücksichtigt. Die Fahrzeughöhe wird im Hafen nachgemessen. Falls die bei der Buchung angegebene Höhe überschritten wird, wird ein Aufpreis berechnet. Das Auto muss unmittelbar nach der Ankunft des Schiffs im Hafen von Bord gefahren werden (auch nachts).
Die Preise für Fahrzeuge gelten nicht für den Frachtverkehr. Für Fahrzeuge ohne Fahrzeugführer sowie Frachtfahrzeuge (LKW u. ä.) gilt ein besonderer Frachttarif. Frachtbuchungen in Finnland (Finnland–Schweden) unter Tel. +358 203 74266 Mo-Sa und in Tallinn (Baltikum–Finnland/Schweden) unter Tel. +372 6 688 899 Mo-So.
Bordkarte
- Die Bordkarten erhalten Sie am Check-in.
- Namen und andere Änderungen, welche die Bordkarten betreffen, müssen am Check-in gemacht werden.
- Nachdem die Bordkarten gedruckt sind, betragen die Stornokosten bei einer Stornierung 100 %.
- Die Bordkarte ist nur für die Fahrt gültig, die auf der Karte abgedruckt ist.
- Bitte halten Sie Ihre Bordkartkarte beim betreten des Schiffes bereit.
- Bitte behalten Sie unbedingt die Bordkarte bis zum Ende Ihrer Reise und bis zum entgültigen Verlassen des Schiffes.
- Sollten Sie die Bordkarte verlieren, gilt die Fahrt als angetreten und Sie müssen eine neue Bordkarte kaufen.
- Die Bordkarte ist nicht mit mobilen Applikationen aufrufbar.
- Ihre Bordkarte ist gleichzeitig auch Ihr Kabinenschlüssel. Bitte behandeln Sie die Bordkarte mit Sorgfalt - bitte nicht falten, zerschneiden etc., da die Karte sonst ihre Schlüsselfunktion verliert.
Ausweispflicht
In den Terminals kann es Sicherheitskontrollen geben, bei denen die Reisenden sich mit einem zulässigen, gültigen Personaldokument ausweisen müssen.
Solche Dokumente sind:
- Pass
- Personalausweis (kein vorläufiger)
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich auszuweisen, auch solche, von denen direkt kein Reisedokument gefordert wird (s. Pass- und Visumbestimmungen). Personen, die sich nicht ausweisen wollen oder können und/oder dies bei Aufforderung nicht mitteilen, wird der Zutritt zum Schiff verwehrt.
Für Reisen nach Finnland, Schweden, Estland und Lettland genügt für Bürger der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ein gültiger Ausweis. Auch Kinder benötigen einen amtlichen Ausweis. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Personaldokumente noch für die gesamte Reisedauer gültig sind. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Falls einem Reisenden wegen unzureichender Reisedokumente die Einreise oder der Zugang an Bord behördlicherseits verweigert wird, trägt der Reisende die ihm oder der Reederei dadurch entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten einer möglichen Rückfahrt) selbst.
ALTERSVORGABEN
ALTERSVORGABEN AUF DEN SCHIFFEN BZW. REISEANGEBOTEN VON TALLINK SILJA
Die Originalformulare von Tallink Silja dienen sowohl als Vorlage für die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten als auch als Formular für Jugendgruppenleiter.
Tallink Silja akzeptiert nur ihr eigenes, vollständig ausgefülltes Formular als Reiserlaubnis. Die Formulare (englisch) finden Sie im Folgenden zum Download:
- Alleinreisende Jugendliche ( für 15-17 jährige Passagiere, die alleine reisen)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für 0-17 jährige Passagiere)
- Formular für Aufsichtspersonen - Einzelreisende
- Formular für Aufsichtspersonen - Jugendgruppen
Die Einwilligung des Erziehungsberechtigten muss bei Reiseantritt vorliegen und während der Reise auf Anweisung des Schiffpersonals vorgelegt werden.
ALLEINREISENDE
Altersgrenze 18 Jahre
Gültig auf allen Routen - auch Nachtabfahrten und ÜbernachtCruises
Passagiere im Alter von 0–17 dürfen unter folgender Begleitung reisen:
- Erziehungsberechtigter (Mutter, Vater, Vormund)
- Familienmitglied* oder anderer Reisebegleiter (Mindestalter 25 Jahre), die oder der vom Erziehungsberechtigten zur Begleitung befugt wurde (max. 2 minderjährige Kinder neben den eigenen Kindern), Passagiere im Alter von 0-17 Jahren sind verpflichtet bei Reiseantritt das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformular ihres Erziehungsberechtigten vorzulegen.
- ist der Reisebegleiter kein Familienmitglied, muss das Formular für Reisebegleiter ausgefüllt werden
- ein Reisebegleiter pro Kabine
- bei Jugendreisegruppen gelten andere Bestimmungen für Reisebegleiter
Altersgrenze 15 Jahre
Gültig auf allen Routen - nur Tagesabfahrten
Passagiere im Alter von 15-17 Jahren dürfen alleine reisen, wenn
- die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt
Passagiere im Alter von 0–14 dürfen unter folgender Begleitung reisen:
- Erziehungsberechtigter (Mutter, Vater, Vormund)
- Familienmitglied* oder anderer Reisebegleiter (Mindestalter 25 Jahre), die oder der vom Erziehungsberechtigten zur Begleitung befugt wurde (max. 2 minderjährige Kinder neben den eigenen Kindern). Bei Reiseantritt muss das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformular des Erziehungsberechtigten vorliegen.
- ein Reisebegleiter pro Kabine
- bei Jugendreisegruppen gelten andere Bestimmungen für Reisebegleiter
WICHTIGE HINWEISE!
- Familienmitglied* = Vein Elternteil oder ein anderer gesetzlicher Vertreter eines reisenden Kindern.
- „Aufsichtsperson" – eine erziehungsbeauftragte Person für ein reisendes Kind bis zum Alter von 17 Jahren. Die Altersgrenzen für Aufsichtspersonen sind:
• Auf der Route Tallinn-Helsinki ohne Übernachtung – eine mindestens 21-jährige Person;
• Auf anderen Routen – eine mindestens 25-jährige Personen. Ausnahmsweise kann ein Lehrer oder Trainer unter 25 Jahren als Leiter und/oder Betreuer einer Jugendgruppe fungieren, wenn er seine eigenen Schüler oder Gruppe begleitet.
Die Aufsichtsperson muss die Anweisungen von Tallink zur Aufsicht minderjährigen Kinder und Jugendlichen gelesen und die entsprechenden Dokumente unterschrieben haben. Die Person verpflichtet sich, die Haftung zu übernehmen und ist schadenersatzpflichtig. - Die Aufsichtsperson ist dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum und die Schiffsordnung einhalten und haftet für alle Schäden, die die Jugendlichen der Reederei / dem Hotel / anderen Passagieren / sich selbst zufügen.
- Liegen die erforderlichen Einwilligungserklärungen nicht vor oder erfüllt der Passagier die Altersvorgaben nicht, übernimmt das Schifffahrtsunternehmen keine Verantwortung für eventuell entstehende Nachfolgekosten für den Kunden und sieht außerdem von der Kostenrückerstattung für das Reiseticket ab.
- Der Passagier bzw. die Person, der bzw. die die Reisebuchung vornimmt, ist verantwortlich dafür, dass die Einverständniserklärung ordnungsgemäß ausgefüllt und zur Vorlage bereit liegt.
- Der Reisebegleiter ist verantwortlich, dass der in seiner Obhut stehende Jugendliche die Bestimmungen für den Alkoholkonsum und die Verhaltensregeln an Bord befolgt und Sachschäden am Eigentum des Schifffahrtsunternehmens bzw. der Hotels und Personenschäden an sich und anderen Passagieren vermeidet.
- An gesetzlichen Feiertagen (und am Vortag) gelten die Altersgrenze für Abfahrten an Freitagen.
- Tallink Silja behält sich vor die Altersvorgaben zu ändern.
JUGENDGRUPPEN
Jugendgruppen unterliegen denselben Altersvorschriften wie jeder andere Passagier. Wird eine Buchung für eine Gruppe mit mehr als 10 Personen unter dem Mindestalter vorgenommen, die nicht von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet werden, so gilt diese Gruppe als Jugendgruppe. Sie sollten dieses bei Ihrer Buchung für Jugendgruppe angeben, da die Kapazitäten für Jugendgruppen begrenzt sind.
Jugendgruppen müssen von einem Erwachsenen von mindestens 25 Jahren beaufsichtigt werden. Der Gruppenleiter hat die generellen Regeln für Gruppenleiter von Tallink Silja anzuerkennen und Einhaltungspflicht zu unterschreiben. Ein Gruppenleiter sollte max. für 10 der angemeldeten Jugendliche verantwortlich sein. Der Gruppenleiter und die Gruppe müssen dieselbe Kabinenkategorie belegen und gemeinsam an Bord gehen. Der Gruppenleiter muss die Kabinennummern der einzelnen Gruppenmitglieder auf dem Gruppenleiterformular festhalten, welches er beim Check-in erhält und es dem Schiffspersonal nach Aufforderung vorlegt. Aus Sicherheitsgründen muss jedes Gruppenmitglied unter 18 Jahren eine von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Reiseerlaubnis mitführen.
Eine Jugendgruppe sollte sich bereits bei der Reiseplanung im Voraus mit den Reglements von Tallink Silja vertraut machen.
Eine Jugendgruppe besteht aus dem Gruppenleiter, den Aufsichtspersonen und Jugendlichen. Der Gruppenleiter bucht die Reise entweder im Reisebüro oder in der Gruppenabteilung der Tallink Silja. Bereits bei der Buchung ist mitzuteilen, dass es sich um eine Jugendgruppenbuchung handelt, da entsprechende Plätze nur beschränkt vorhanden sind. Tallink Silja bestätigt nach der Buchung die Kontaktdaten sämtlicher Aufsichtspersonen (Name, Adresse, Telefonnummer).
Der Gruppenleiter und die Aufsichtspersonen reisen mit der Jugendgruppe in derselben Kabinenkategorie. Bei der Buchung erhält der Gruppenleiter eine ausreichende Anzahl Aufsichtsanleitungen von Tallink Silja, die den Aufsichtspersonen ausgehändigt werden.
In der Regel kann eine mindestens 30 Jahre alte Person, die die Mitglieder der Gruppe kennt, eine Gruppe beaufsichtigen (max. 10 benannte Jugendliche pro beaufsichtigende Person).
Die Gruppe hat sich 1 Stunde vor Abfahrt des Schiffs im Terminal einzufinden. Der Gruppenleiter sorgt für das Check-in der Gruppe. Die Aufsichtspersonen tragen die Kabinennummern der Jugendlichen in die Namensliste der Aufsichtsvorschrift ein. Jede Aufsichtsperson betritt zusammen mit den Jugendlichen, für die er haftet, das Schiff und händigt das ursprüngliche Aufsichtsformular dem Ordnungshüter des Schiffs bei der Kontrolle der Bordkarten aus. Gleichzeitig werden eventuell die Personaldokumente überprüft. Jedes Gruppenmitglied muss einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
Die Aufsichtspersonen haften u. a. für Folgendes:
Sie achten darauf, dass die Gruppe nicht durch unnötiges Lärmen oder durch anderes ungebührliches Verhalten die Mitreisenden belästigt.
Die Aufsichtspersonen gewährleisten, dass die Jugendlichen keine alkoholischen Getränke mit sich führen.
Die Aufsichtspersonen müssen im Bedarfsfall das Schiffspersonal bei der Aufrechterhaltung der Ordnung unterstützen oder den Anweisungen des Personals Folge leisten.
Die Aufsichtspersonen und die Gruppenmitglieder haften für Kosten und/oder Maßnahmen infolge ungebührlichen oder mutwilligen Verhaltens gegenüber anderen Reisenden, der Reederei oder deren Eigentum.
Tallink Silja behält sich das Recht auf Änderungen vor.
Stand: Juni 2024
Check-In
Check-in auf allen Tallink-Schiffen:
Die Check-in-Schalter am Terminal öffnen 1,5 Stunden vor der Abfahrt und schließen 20 Minuten vor dem Ablegen. Danach ist kein Zutritt zum Schiff mehr möglich. Passagiere mit Fahrzeugen müssen mindestens 1 Stunde vor Abfahrt am Auto-Check-in einchecken. Reservierungen für Passagiere oder Fahrzeuge, die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen, verlieren ihre Gültigkeit.
Das Ticket wird gegen Bordkarten und Service-Coupons für andere vorgebuchte Dienstleistungen am Check-in eingetauscht. Wurde das Ticket per Banküberweisung bezahlt, muss ein entsprechender Beleg vorgelegt werden. Wird das Ticket am Check-in-Schalter bezahlt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 8 € pro Reservierung erhoben.
Für Reisegruppen steht am Check-in ein eigens vorgesehener Service Point zur Verfügung. Der Gruppenleiter erhält mit dem Ticket alle Bordkarten und Service-Coupons für andere vorgebuchte Dienstleistungen. Der Gruppenleiter muss spätestens 1 Stunde vor Abfahrt einchecken.
Check-in auf Silja Line-Schiffen:
Passagiere erhalten am Check-in-Schalter am Terminal eine Bordkarte die zugleich als Kabinenschlüssel fungiert. Beim Einsteigen muss die Bordkarte dem Sicherheitsmitarbeiter vorgezeigt werden. Passagiere erhalten außerdem Pre-Paid-Gutscheine und Coupons, wie z. B. Essens- und Hotelcoupons. Der Check-in-Schalter schließt spätestens 10 Minuten vor Ablegen des Schiffes. Das Schiff wartet nicht auf Passagiere, die verspätet am Check-in-Schalter eintreffen, weshalb das Boarding nicht gewährleistet werden kann. Passagiere werden gebeten, rechtzeitig an Bord zu gehen. Begleitpersonen dürfen nur mit einer Sondergenehmigung an Bord gehen. Passagiere müssen offiziell ausgestellte und gültige Identitätsdokumente vorlegen (nähere Informationen unter „Identitätsdokumente / Pass- und Visabestimmungen »"
Zeitvorgaben für den Check-in:
Passagiere ohne Fahrzeuge:
- Helsinki, Stockholm, Tallinn, Mariehamn, und Långnäs: spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt. Für Fahrten auf der Route Helsinki - Stockholm beginnt der Check-in um 15 Uhr und das Boarding um 15:30 Uhr.
- Turku: eine Stunde vor Abfahrt.
Reservierungen von Passagieren, die verspätet eintreffen, verlieren ihre Gültigkeit. Ungenutzt gebliebene Tickets oder Coupons werden nicht erstattet. Passagiere, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug oder öffentlichen Bussen anreisen, können u. U. noch an Bord gelassen werden.
Passagiere mit Fahrzeugen:
- Helsinki, Stockholm, Tallinn: spätestens eine Stunde vor Abfahrt (Achtung: Passagiere, die von Stockholm nach Mariehamn reisen: 1,5 Stunden vor Abfahrt).
- Mariehamn, und Långnäs: spätestens 30 Minuten vor Abfahrt (Achtung: in Mariehamn vom 15.6.-30.8. 45 Minuten vor Abfahrt). Långnäs liegt in Lumparland, ca. 30 km östlich von Mariehamn.
Jeder Passagier sollte ein offizielles und gültiges Ausweisdokument mitführen. (Personalausweiß oder Reisepass)
Siehe Ausweißpflicht
Begleitungen dürfen nur in Sonderfällen das Schiff betreten.
IDENTITÄTSDOKUMENTE / PASS- UND VISABESTIMMUNGEN
Bitte informieren Sie sich vor der Abreise zu einem der von Tallink Silja angebotenen Reiseziele darüber, welche Reisedokumente für die Einreise in das jeweilige Land benötigt werden.
AS Tallink Grupp und Häfen unterliegen dem ISPS-Code (Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen), demgemäß Schifffahrtsunternehmen und Hafenbehörden Reisedokumente stichprobenartig überprüfen.
Passagiere werden gebeten, bei den Sicherheitskontrollen am Terminal ihre Identitätsnachweise wie z. B. einen gültigen Reisepass oder einen behördlich ausgestellten Personalausweis mit Lichtbild vorzulegen. Alle Passagiere sind verpflichtet, sich auszuweisen. Seit dem 26. Juni 2012 müssen Kinder aller Altersstufen zu Reisezwecken im Besitz eines eigenen Reisepasses oder Personalausweises sein (auch wenn sie im Reisepass ihrer Eltern, der weiterhin Gültigkeit besitzt, eingetragen sind).
Passagiere sind angehalten, sich darüber zu informieren, ob sie zur Einreise in ein bestimmtes Land ein Visum benötigen. Ist dies der Fall, sind Passagiere verpflichtet, sich selbst um die Einholung eines Visums zu kümmern. Liegen Visum oder Reisedokumente nicht vor oder sind sie unvollständig und wird der Passagier aufgrund dessen von den Grenzbehörden abgewiesen, haftet der Passagier für eventuell daraus entstehende Kosten.
Weitere Informationen zu Reisepass- und Visabestimmungen erhalten Sie über das Außenministerium des jeweiligen Landes:
Benötigen Sie ein Schengen-Visum? Zu den 26 Schengen-Teilnehmern zählen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Republik Malta, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn.
AS TALLINK GRUPP / TALLINK SILJA OY SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE
Die Passagiere sind angehalten folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten, den Sicherheitshinweisen des Schiffspersonals sowie den Angaben der Sicherheitsschilder an Bord zu folgen, damit allen mitreisenden Passagieren höchstmöglicher Reisekomfort, Sicherheit und Schutz gewährleistet werden kann. Die diensthabende Crew arbeitet nach den Anweisungen des Schiffskapitäns, um Ordnung, Schutz und Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Passagieren ist es während der Reise untersagt, andere Passagiere zu belästigen, zu bedrohen oder sich in sonstiger Art und Weise unangemessen zu verhalten. Passagiere, die ihre Selbstbeherrschung verlieren, massiv stören oder sich unangemessen verhalten, werden bis zum Ende der Reise in einem speziell vorgesehenen Raum untergebracht.
1. Passagiere müssen eine mit EAN-Code versehene gültige Bordkarte vorlegen und sich auf Nachfrage seitens des Sicherheitspersonals oder anderer Mitarbeiter anhand eines Identitätsdokumentes ausweisen können.
2. Alle an Bord oder in Hafennähe befindlichen Personen können zu Sicherheitszwecken einer Leibesvisitation oder einer Befragung unterzogen werden. Es bedarf keiner Einwilligung zur Leibesvisitation oder einer Befragung. Personen, die sich diesen Maßnahmen verweigern, dürfen vom Schiff oder dem Hafen verwiesen werden und werden der Polizei gemeldet. Verschlossene Gepäckstücke, Fahrzeuge, Kabinen oder sonstige verschlossene Aufbewahrungsorte der Passagiere dürfen durchsucht werden.
3. Während der Reise müssen Passagiere im Besitz gültiger Reisedokumente sein. Wird das Schifffahrtsunternehmen aufgrund fehlender Reisedokumente oder anderer fehlender Unterlagen haftbar gemacht, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des betroffenen Passagiers.
4. Passagieren kann das Betreten des Schiffes verweigert werden, wenn sie sich anderen Passagieren gegenüber drohend, störend oder belästigend verhalten, Vorgaben nicht erfüllen, unangemessen gekleidet sind oder in sonstiger Weise Anlass zur Beschwerde geben. Personen, die unter massivem Einfluss von Rauschmitteln stehen, Vorschriften missachten, durch Ruhestörung auffallen, die Sicherheit anderer Passagiere und ihre eigene Sicherheit beeinträchtigen, werden in einen speziellen Raum verbracht und u. U. im Abreisehafen oder im nächstgelegenen Hafen des Schiffes verwiesen und anschließend der Polizei übergeben werden. Personen, die andere Passagiere im Kabinenbereich belästigen, verlieren das Nutzungsrecht ihrer Kabine und werden den eben beschriebenen Maßnahmen unterzogen.
5. Der Genuss alkoholischer Getränke ist ausschließlich in den Restaurants sowie den anderen Räumen des Schiffes, in denen ein Ausschank stattfindet, erlaubt. Es ist nicht gestattet an Bord gekaufte alkoholische Getränke mitzunehmen. Es ist des Weiteren nicht gestattet, Essen aus den Schiffsrestaurants mitzunehmen, ausgenommen sind speziell zubereitete Speisen sowie Babynahrung und -getränke. Besitz und Konsum von Drogen an Bord ist verboten. Haustiere können, sofern sie den Vorgaben für den Transport von Haustieren entsprechen, mit an Bord genommen werden.
6. Den Passagieren ist es untersagt, gefährliche Gegenstände und Materialien mit an Bord zu nehmen. Schusswaffen und andere Waffen müssen dem Hafenzoll gemeldet werden, woraufhin sie im Sicherheitsschrank am Informationsschalter des Schiffes verwahrt werden.
7. Die Entfachen von offenem Feuer an Bord ist verboten (Wachskerzen, Gasbrenner usw.). Passagiere dürfen keine Boiler, Kaffeemaschinen, Röster oder andere Elektrogeräte verwenden, die der Nahrungszubereitung von durch die Passagiere an Bord gebrachte Lebensmittel in den Passagierräumen, einschließlich der Kabinen, dienen. Werden Geräte dieser Art trotzdem an Bord gebracht und verwendet, sind Mitarbeiter des Schifffahrtsunternehmens befugt, die Geräte am Informationsschalter des Schiffes zu verwahren. Die Geräte werden den Passagieren 15 Minuten vor Anlegen im Zielhafen wieder ausgehändigt.
8. Das Rauchen in den Passagierräumen und den Kabinen des Schiffes ist untersagt. Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
9. Während der Fahrt dürfen sich Passagiere nur in den für Passagiere vorbehaltenen Bereichen und Räumen aufhalten. Der Aufenthalt auf dem Autodeck, Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen oder das Auffüllen der Fahrzeuge mit Treibstoff ist während der Fahrt untersagt
10. Passagiere sind angehalten, den Reisekomfort der anderen Passagiere nicht zu beeinträchtigen. Die Verwendung von Audiogeräten ohne Kopfhörer ist in den Kabinen nicht gestattet. Die Ruhezeit beginnt um 23 Uhr Ortszeit. Die Benutzung eigener musiktechnischer Geräte und Instrumente ist im Kabinenreich untersagt. Mitarbeiter des Schifffahrtsunternehmens sind befugt, Instrumente und musiktechnische Geräte vorübergehend am Informationsschalter des Schiffes zu verwahren. Die Geräte werden den Passagieren 15 Minuten vor Anlegen im Zielhafen wieder ausgehändigt.
11. Die Leiter von Jugendreisegruppen sind verantwortlich für alle Mitglieder der Gruppe und haben Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der Reisegruppe die Sicherheitsbestimmungen an Bord einhalten. In Problemsituationen arbeitet der Gruppenleiter mit der Crew zusammen und folgt deren Anweisungen.
12. Die in der Kabine befindlichen Gegenstände (Kissen, Bettwäsche, Stühle und andere Gegenstände, die Eigentum des Schifffahrtsunternehmens sind) dürfen nicht beschädigt oder aus dem Kabineninnenraum entwendet werden. Im Falle von in den Räumlichkeiten des Schiffes sattfindendem Diebstahl, Raub, Betrug oder Bedrohung, wird die Polizei informiert.
13. Das vorsätzliche Beschädigen, die missbräuchliche Verwendung oder das unberechtigte Auslösen der Sicherheits-, Alarm- und Schutzausrüstung an Bord ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird die Polizei informiert.
14. Passagiere, die durch ihr Handeln Schiffseigentum beschädigen oder stehlen, sind verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Schadenszahlungen können von den Passagieren direkt am Informationsschalter des Schiffes geleistet werden. Passagiere, die sich eine Kabine unter der gleichen Buchungsnummer teilen, werden zu gleichen Teilen für Schäden an der Kabine oder der Kabineneinrichtung haftbar gemacht.
15. Passagieren ist es untersagt an Bord Geschäfts- oder Verkaufsaktionen durchzuführen, Gelder zu sammeln, Lotteriespiele oder Werbeveranstaltungen durchzuführen, politische Reden zu organisieren oder selbst zu halten, es sei denn es liegt vorher die Genehmigung des Schifffahrtsunternehmens vor.
16. Das Schifffahrtsunternehmen trägt keine Haftung für Bargeld, Wertpapiere, Gold- und Silbergegenstände, Schmuck, Zier- und Kunstgegenstände oder andere Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in der Kabine aufbewahrt werden. Wertsachen und Schmuck können im Safe am Informationsschalter des Schiffes aufbewahrt werden.
Passagiere erhalten am Terminal, an Bord des Schiffs sowie in den Reise- und Informationsunterlagen Hinweise zur Gepäckaufbewahrung. Zusätzliche Informationen sind in den Verkaufsbroschüren und auf der Website des Unternehmens auf www.tallink.com und www.tallinksilja.com nachzulesen.
Alle Passagiere (d.h. Personen, die nicht Mitglied der Crew sind) unterliegen an Bord und am Terminal den oben gemachten Bestimmungen gemäß §60 (4) Estnisches Handelsschifffahrtsgesetz, Finnisches Seeverkehrsgesetz Kapitel 15 (4), Schwedisches Seeverkehrsgesetz Kapitel 15 (7), Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, EU-Verordnung 725/2004 und den im Sicherheitsrundschreiben der estnischen, finnischen, lettischen und schwedischen Seebehörden festgelegten Bestimmungen.
Genehmigt vom Vorstand der AS Tallink Grupp, 28.11.2011